Gutachten zur Wirtschaftlichkeit liegt jetzt vor

Experten raten von Verschärfung der EnEV ab

Experten raten von EnEV-Verschärfung im Neubau ab. © EnBauSa.de

Ein Gutachten zur Verschärfung der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 liegt vor.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat mittlerweile 14 Gutachten zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf seinem Informationsportal veröffentlicht. Interessierte können die Ergebnisberichte herunterladen und sich über Ziele und Ablauf des Rechtsetzungsverfahrens informieren. Das jüngste Gutachten beschäftigt sich mit dem Regelwerk und der Wirtschaftlichkeit bei der geplanten Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012.

Als Grundlage für politische Entscheidungen zum künftigen Anforderungsniveau der EnEV zeigt der Bericht für zu errichtende Wohngebäude und für zu errichtende Nichtwohngebäude anhand von unterschiedlichen Varianten die Grenzen der Wirtschaftlichkeit auf. Für die bedingten Anforderungen der EnEV wurden Verschärfungspotenziale und Anwendungsgrenzen untersucht. Das zentrale Ergebnis der Studie: Die Auftragnehmer kommen zu dem Ergebnis, dass "unter den Voraussetzungen, die der Untersuchung zugrunde liegen, allenfalls geringe Spielräume für eine Verschärfung des Anforderungsniveaus" bestehen.

Die Experten haben die Wirtschaftlichkeit von Wohngebäuden anhand von 14 verschiedenen Gebäudeausführungen untersucht. Dabei haben sie die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und optimiertem Wärmeschutz sowie Kombinationen dieser Maßnahmen betrachtet. Die Schlussfolgerung: Eine angestrebte Einhaltung einer Amortisationszeit von 20 Jahren sei bei keiner der Varianten erfüllt, so die Studie. Bei einer angestrebten Primärenergiereduktion von 30 Prozent fehlt ein Betrag zwischen 31 und 42 Euro pro Quadratmeter zur Rentabilität. Unter den vorgegebenen Randbindungen wird "empfohlen, die Anforderungen an Wohngebäude im Rahmen einer EnEV 2012 nicht zu verschärfen."

Bei den Anforderungen für den Gebäudebestand haben sich die Experten die Wärmedurchgangskoeffizienten angeschaut. Sie schlagen Verbesserungen auf einen Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenwand von 0,20 W/m²K, für Decken, Dächer und Dachschrägen von 0,20 W/m²K und für die Kellerdecke von 0,25 W/m²K vor.

Potenziale zur Verschärfung haben die Experten auch für Nichtwohngebäude untersucht. Die Verschiedenheit der zu berücksichtigenden Nutzungen und Nutzungsmischungen erfordere dabei differenzierte Betrachtungen, schreiben sie. Sie schlagen vor, das Referenzgebäudemodell im Bereich der Heizung zu ändern. Anstatt einer konkreten technischen Ausführung solle es künftig eine skalierbare Effizienzangabe in Form einer primärenergetisch bewerteten Aufwandszahl geben.

Bei den Simulationsprogrammen soll es nach ihren Empfehlungen keine weitere Öffnung der EnEV-Nachweisprozedur zur freien Verwendung solcher Software geben. Zur Ermittlung von Teilkennwerten wie Tageslichtquotienten oder Wärmebrückenkorrekturwerten sei dies aber sinnvoll. "Die Energieeinsparverordnung sollte im Verordnungstext oder entsprechenden Kommentierungen diese Verwendungsmöglichkeiten möglichst klar formulieren", so der Rat der Fachleute.

Außerdem diskutiert der Bericht Ansätze zur Effizienzsteigerung durch die Änderung der Beleuchtungsanlagen im Bestand. von Pia Grund-Ludwig

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