Minister geben Teilentwarnung bei Wärmedämmung
23.09.2012, 12:09
Im allgemeinen gilt die Bauministerkonferenz nicht als mediales Highlight. Das war bei der 123. Konferenz dieser Art in Saarbrücken anders. Der Grund: Unter anderen Themen stand das Brandverhalten von Wärmedämmverbundsystemen mit Polystyroldämmung auf der Tagesordnung.
Wirklich festlegen wollte sich die Konferenz in ihrem Urteil nicht. Die Minister stellten zwar fest, dass Wärmedämmverbundsysteme mit Polystyroldämmstoffen ordnungsgemäß zertifiziert und bei der Ausführung entsprechend der Zulassung sicher seien. Dennoch sieht sie Handlungsbedarf. Sie hat den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen beauftragt, unter Einbeziehung der Feuerwehr, alle relevanten Brandereignisse von Wärmedämmverbundsystemen mit Polystyrol unter die Lupe zu nehmen. "Sofern angezeigt, sind konkrete Handlungsempfehlungen auszusprechen", heißt es in den Beschlüssen der Konferenz.
Gedrängt hatte insbesondere der hessische Wirtschaftsminister Florian Rentsch. "Nach den Brandereignissen, insbesondere in Frankfurt, gibt es viele offene Fragen, auf die wir dringend eine Antwort brauchen. Ich freue mich sehr, dass wir mit dem heutigen Beschluss diesen Antworten ein ganzes Stück näher gekommen sind", sagte er nach der Konferenz in Saarbrücken.
Das dominierende Thema der Konferenz waren jedoch Änderungen der Musterbauordnung, um Änderungen des EU-Rechts zur Barrierefreiheit aufzugreifen. Die Vorsitzende der Bauministerkonferenz Monika Bachmann dazu: "Durch die neue Vorschrift zur Präzisierung der Barrierefreiheit wird die Formulierung des Behindertengleichstellungsgesetzes aufgegriffen und den Belangen der Menschen mit Behinderung, soweit sie bauordnungsrechtlich regelbar sind, in weiten Bereichen entsprochen." Die Musterbauordnung dient der Vereinheitlichung der einzelnen Bauordnungen der Länder und stellt einen Orientierungsrahmen für deren Bauordnungsgesetzgebung dar.
Ein weiterer Beratungspunkt war die Zukunft der Städtebauförderung. Wichtigste Forderung der Minister war eine verlässliche Finanzausstattung der Länder, um diesen Aufgaben nachkommen zu kommen. Die Mindesthöhe seien dabei die für 2010 zur Verfügung gestellten 455 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Dabei stellte die Konferenz wichtige zukünftige Aufgaben der Städtebauförderung heraus. Diese sind insbesondere die Energiewende, der demographische Wandel, die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Innenstädte und historischer Stadtkerne.
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