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Reduzierung ist angedacht

Widerstand aus den Ländern gegen EEG-Umlage

Die Umwelt- und Wirtschaftsminister der Länder wollen die Pläne der Bundesregierung abschwächen, selbst erzeugten Solarstrom mit EEG-Umlage zu belasten.

Im Bundesrat zeichnet sich eine Mehrheit dafür ab, Solarstrom für die Eigen- und Mieterversorgung künftig mit einer deutlich geringeren EEG-Umlage zu belasten als von der Bundesregierung geplant. Eine Mehrheit von zehn Landesumweltministern und acht Landeswirtschaftsministern votierte in den Ausschusssitzungen des Bundesrats dafür, die Abgabe auf 15 beziehungsweise 20 Prozent zu begrenzen. Der Kabinettsentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) sieht hingegen vor, solare Selbstversorger oberhalb einer Bagatellgrenze von 10 kWp in den meisten Fällen mit 50 Prozent der EEG-Umlage zu belasten, die Direktversorgung von Mietern vom Dach der Vermieter sogar mit 100 Prozent der Kostenumlage. Das wären zirka 6,2 Cent/kWh.

In den nächsten Wochen befasst sich auch der Deutsche Bundestag mit dem Energiewende-Gesetz, dessen Änderungen zum 1. August 2014 in Kraft treten sollen. Inzwischen liegen auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regierungspläne vor, Solarstrom für die Selbst- und Mieterversorgung ohne Durchleitung des öffentlichen Netzes mit der EEG-Umlage zu belasten und gleichzeitig den industriellen Bezug von Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken weitgehend von den Kosten der Energiewende zu befreien. Dies ergab ein Rechtsgutachten, das der Bundesverband Solarwirtschaft gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlicht hat.
Quelle: BSW Solar / pgl

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