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Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus bei Solarstromanlagen

Warnmelder im Wohnhaus besser als Löschanlage

Für Lithium-Ionen-Heimspeicher gibt es noch kein angemessenes Löschsystem. © Bosch

Als Vorsorge für den Brand eines PV-Speichers reichen Brandmelder. Eine Sprinkleranlage wäre zu teuer.

Nur zweimal ist es bisher passiert in Deutschland: Eine Anlage mit Lithium-Ionen-Akkus zur Speicherung von Fotovoltaikstrom brannte ab. Bei inzwischen mehreren Tausend Systemen ist ein größerer Schaden also die sehr unwahrscheinliche Ausnahme. Aber wenn so ein Speicher erst einmal brennt, kann er einem Schrank voller Silvesterknaller ähneln - nur mit viel nachhaltigerer Hitzeentwicklung (700 °C und mehr) und giftigeren Verbrennungsgasen. Und die Feuerwehr kommt auch mit sehr viel Löschwasser kaum an die metallverkleideten Zellen heran. In einem der beiden erwähnten Fälle brannte deshalb nicht nur das Dachgeschoss ab, es entstand darunter auch großer Schaden durch chemikalienhaltiges Löschwasser.

Deshalb machen sich vermutlich vor allem Einfamilienhausbewohner, die eine Akkuanlage im Keller oder sogar in einem Technikraum innerhalb der Wohnung betreiben, inzwischen Gedanken über den Brandschutz - im besten Fall vor der Inbetriebnahme, oft aber auch erst später. Kann ein Brand durch Vorkehrungen im Aufstellraum beherrscht werden?

Zunächst liegt der Gedanke an ein automatisches Löschsystem nahe. Versuche haben gezeigt, dass Wasser - versetzt mit einem Gelbildner - als Medium zum Löschen gut geeignet ist. Eine klassische Sprinkleranlage wäre jedoch mit mindestens etwa 30.000 Euro für die Einrichtung plus erheblichen Wartungskosten auch für sehr sicherheitsorientierte Betreiber eines kleinen Akkusystems zu teuer. Pulver und Kohlendioxid wären schon technisch gesehen als Medium unbrauchbar.

Was diese konventionellen Löschtechniken angeht, muss man also wohl Hasso Suliak zustimmen, wenn er als Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) sagt: "Der Einbau einer automatischen Brandbekämpfungsanlage wie zum Beispiel einer Sprinkleranlage - nur um gegebenenfalls einen möglichen Brand einer PV-Speicherbatterie in einem Wohnhaus zu beherrschen - macht nach unserer Einschätzung keinen Sinn."

Das heißt aber im Klartext: Wenn der Brandmelder Alarm schlägt, können die Bewohner nur noch durch die Wohnungstür flüchten und hoffen, dass die Flammen und das Löschwasser der Feuerwehr einen gewissen Teil des Hausrats unversehrt lassen; und dass die Versicherung für den Rest entschädigt. Angesichts unwiederbringlicher persönlicher Gegenstände ist das keine angenehme Vorstellung, und für Mehrfamilienhäuser dürfte eine solche Strategie erst gar nicht in Frage kommen.

Hoffnung für die nähere Zukunft macht besorgten Solarstromspeicherern allenfalls Tim Schäfer, Geschäftsführer des Umwelttechnikanbieters Envites Energy. Der altgediente Akkuexperte hat - eigentlich für größere Batteriepacks in Flugzeugen oder Autos - ein Brandbekämpfungssystem entwickelt, das er ab 2015 auch für den Gebäudebereich anbieten will.

Mit mehreren Mechanismen, vor allem einem speziellen Trockenschaum, soll ein Brand schon im Entwicklungsstadium beherrscht werden können. Der Schaum würde sogar die giftigen Flourgase aus den Akkuchemikalien binden; Schäden durch Löschwasser entfielen. Das Gebäude müsste nach Schäfers Worten nicht renoviert werden. Im Idealfall würde es reichen, den Schaum wegzusaugen und die defekten Zellen des Lithium-Ionen-Akkus auszutauschen. Über die Kosten einer solchen Schutzanlage will der Envites-Geschäftsführer noch nichts Konkretes sagen. Man dürfte aber nicht danebenliegen, wenn man einen Eurobetrag im unteren vierstelligen Bereich annimmt.

Bis Schäfers Angebot auf dem Markt ist, bleibt nur der Rat von GdV-Sprecher Hasso Suliak: "In einem mit Rauchwarnmeldern ausgestatteten Einfamilienhaus empfehlen wir den Einbau eines funkvernetzten Rauchwarnmelders, um den Aufstellraum mit zu überwachen." Das Funkvernetzen kostet etwa 50 Euro extra - ein geringer Betrag, verglichen zum Beispiel mit den über 1.000 Euro, die man allein für eine Brandschutztür am Kellerraum ausgeben müsste.

Ein wichtiger Hinweis ist sicher auch Suliaks Empfehlung: "Seinen Gebäude- und Hausratversicherer sollte man über den Einbau informieren, da dieser unter Umständen eine sogenannte Gefahrerhöhung darstellt. Der Versicherer hat dann Kenntnis vom versicherten Risiko, und man steht im Fall der Fälle nicht ohne Versicherungsschutz da." Bei Nachrüstung einer bestehenden Solarstromanlage sollte das Batteriespeichersystem in eine bereits abgeschlossene Solaranlagenversicherung aufgenommen werden. Von Alexander Morhart

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