Newsletteranmeldung:

Benutzer von Solarenergie besser geschützt

Senec lenkt bei allen kritisierten Klauseln ein

Garantie für Batteriespeicher ist Streitfall. © Pixabay

Der Solarstromspeicher-Hersteller Senec lenkte bezüglich seiner kritisierten Garantiebedingungen ein. Die abschreckende Kostenabwälzung auf die Kunden wurde gestoppt.

Der Solarstrom-Hersteller Senec ändert die Garantiebedingungen. Per Anerkenntnisurteil wurde festgelegt, dass das Unternehmen  in seinen AGB nicht uneingeschränkt in Aussicht stellen darf, ihm entstehende Prüfkosten vom Garantienehmer zurückzufordern, wenn sich eine Inanspruchnahme der Garantie als unzulässig erweisen sollte. Außerdem darf eine Unterbrechung der Spannungsversorgung nicht pauschal zum Ausschlussgrund für die Garantie gemacht werden.

Nach Klage der Verbraucherzentrale NRW erklärte die hundertprozentige Tochter des Energiekonzerns EnBW nun für diese beiden strittigen Klauseln Unterlassung. Für einige weitere Punkte war dies außergerichtlich bereits im Januar geschehen.

Unterstützung durch die Verbraucherzentrale NRW

Die Angst vor zusätzlichen Kosten soll Verbrauchern damit genommen sein. „Gerade die Klausel zur Kosteneinforderung bei unberechtigter Garantieinanspruchnahme ist perfide“, erklärt Jurist Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW. „Sie kann Verbraucher davon abschrecken, berechtigte Ansprüche geltend zu machen, weil sie fürchten, dass sie auf Zusatzkosten sitzenbleiben.“ Bei der Klausel zur Spannungsversorgung verhalte es sich im Grunde ähnlich wie bei der bereits im Januar einkassierten Bedingung der permanenten Internetverbindung: Dieser Ausschlussgrund sei intransparent, und eine Spannungsunterbrechung dürfe nicht ohne Rücksicht auf einen Kausalzusammenhang mit dem jeweils entstandenen Schaden zum Ausschlussgrund für jegliche Garantieansprüche werden.

Die Verbraucherzentrale NRW versucht im Rahmen des Projekts Energie 2020, gefördert mit Mitteln aus Nordrhein-Westfalen und der EU, gegen unzulässige Klauseln in Garantiebedingungen für Batteriespeicher vorzugehen. Quelle: Verbraucherzentrale NRW/wh

 

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.