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Pflicht zur Ausrüstung ist lediglich verschoben worden

VZ NRW korrigiert Meldung zur Fernregelungspflicht

Die Verbraucherzentrale NRW berichtete, die Fernregelungspflicht für kleine PV-Anlagen sei bis Anfang 2013 ausgesetzt. Die Darstellung war offenbar nicht richtig, Anlagenbetreiber erhalten nur einen Aufschub.

Die Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW, wonach Betreiber von Fotovoltaikanlagen bis 30 kWp Leistung, die zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen worden sind oder werden, die Anlagen nicht mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Abregelung der Anlage ausrüsten müssen, ist falsch. "Wir haben die für das EEG geplanten Änderungen so verstanden, aber das Bundesumweltministerium hat offenbar etwas anderes gemeint", erklärt Holger Schneidewindt, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Inzwischen habe das Bundesumweltministerium gegenüber der Verbraucherzentrale klar gestellt, dass mit der Neuformulierung Anlagenbetreibern lediglich ein Aufschub gewährt werde.

Während neue Anlagenbetreiber bisher bereits bei Inbetriebnahme ihrer Anlage die technischen Vorgaben des Paragraphen 6 EEG erfüllen mussten, um die Einspeisevergütung nicht zu riskieren, können sie die Vorgaben nun auch noch nach Inbetriebnahme der Anlage bis zum 31.12.2012 nachholen, ohne dass die Einspeisevergütung für 2012 in Gefahr wäre.

In ihrer ursprünglichen Meldung hatten die Verbraucherschützer mitgeteilt, dass Betreiber, die ihre Anlagen zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember in Betrieb genommen haben, diese auch ab 2013 nicht mit technischen Vorkehrungen für eine Zwangsabschaltung oder Kappung der Leistung ausrüsten müssen. Paragraph 6 EEG sieht vor, dass für Neuanlagen entweder technische Vorkehrungen vorzusehen sind, die die Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Maximalleistung begrenzen oder solche, die eine ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung ermöglichen. Auf diese Weise soll Netzüberlastungen vorgebeugt werden.

Der Aufschub der Ausrüstungspflicht macht aus Sicht der Verbraucherzentrale noch weniger Sinn als das zeitweise Aussetzen der Fernregelungspflicht. Schneidewindt: "Am einfachsten ist es, die nötige Technik gleich bei der Installation der PV-Anlage zu schaffen. Eine spätere Installation wäre viel aufwändiger." sth

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