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Überprüfung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben

Viele PV-Anlagen bergen Optimierungspotenziale

Auch bei normalen Aufdachanlagen könnte sich ein Repowering lohnen. © Solarworld

Um einen höchst möglichen Stromertrag zu erzielen, ist die regelmäßige Kontrolle von PV-Anlagen wichtig.

Mit einer Fotovoltaikanlage verhält es sich wie mit jeder anderen komplexen Anlage auch: Soll sie einwandfrei funktionieren, muss sie regelmäßig gewartet werden. Übliche Wartungsverträge sehen vor, dass einmal im Jahr eine Überprüfung der Anlage erfolgt. Doch nur wenige Hausbesitzer, die auf ihrem Dach eine Solarstromanlage betreiben, haben einen solchen Vertrag abgeschlossen. Solange sie selbst ein Auge darauf haben, dass die Anlage auch tatsächlich funktioniert und Strom produziert, ist das grundsätzlich kein Problem. Allerdings birgt so manche Anlage Optimierungspotenziale, die bei einer professionellen Überprüfung entdeckt werden können.

"Bei PV-Anlagen, die schon einige Jahre alt sind, könnte sich ein sogenanntes Repowering lohnen", berichtet Stefan Wippich von Envaris, einem Spezialisten für die Reparatur und Wartung von Solarstromanlagen. Zwar betreut Envaris vornehmlich Großanlagen, aber auch bei kleinen PV-Anlagen auf dem Dach von Einfamilienhäusern könne es sich durchaus lohnen, Module neu zu verkabeln, den Wechselrichter gegen ein modernes Modell auszutauschen oder einfach nur offen liegende Kabel aus der Sonne zu nehmen. Repowering nennt Envaris die Optimierung von Fotovoltaikanlagen.

Sonnenlicht schadet PV-Verkabelung

"Defekte Kabel sind aktuell nicht problematisch, aber das wird in den nächsten Jahren sicher ein Thema", so Wippich. In den Boomjahren der Fotovoltaik seien viele Anlagen schnell aufgebaut und dabei oft nicht auf den Schutz der Kabel geachtet worden. Sonnenlicht beziehungsweise die UV-Strahlung im Sonnenlicht schadet der Isolierung der Kabel.

Am leichtesten umsetzen lässt sich die Optimierung beim Wechselrichter. Ältere Modelle waren Wippich zufolge auf eine Laufzeit von sieben bis acht Jahren ausgelegt. Moderne Geräte bringen es auf 15 bis 20 Jahre. Außerdem konnten die Wirkungsgrade deutlich gesteigert werden, so dass Wechselrichter einer neueren Generation einen Mehrertrag für die gesamte PV-Anlage erwirtschaften können. Ein weiterer Vorteil der modernen Geräte ist, dass sie oftmals eine komfortablere und zuverlässigere Fernüberwachung und Visualisierung der Anlagendaten ermöglichen. Das erleichtert dem Anlagenbetreiber die Funktionsüberwachung.

Lohnen könnte sich aber auch die Überprüfung der einzelnen Solarmodule auf Beschädigungen, Verschattungen und Verschmutzungen. Mehrere Module sind stets in einem String hintereinandergeschaltet. Fällt ein Modul aus oder liefert einen deutlich geringeren Ertrag als geplant, wirkt sich das auf alle Module im String negativ aus. "Bei Solaranlagen, die zu bestimmten Zeiten am Tag eine Teilverschattung aufweisen, kann in einigen Fällen bereits die Umplanung und Anpassung der Verkabelung dazu führen, dass Solarmodule ohne Verschattung nicht von den anderen verschatteten Solarmodulen beeinträchtigt werden", berichtet Envaris.

Darauf, wie wichtig eine regelmäßige Wartung von PV-Anlagen ist, damit eine Betriebszeit von mindestens 20 Jahren gewährleistet ist, hat jüngst auch der Bauherren-Schutzbund in seinem Newsletter mit der Überschrift "Ungetrübt Sonnenstrom produzieren" hingewiesen. Als weiteres wichtiges Argument für eine professionelle Wartung führte er rechtliche Gründe an. Zum Beispiel die Pflicht, die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 der Berufsgenossenschaft, die Prüfungen von ortsfesten und ortsveränderlichen Elektrogeräten regelt. Diese mit einer Plakette verbundene Prüfung sei alle vier Jahre durch eine Elektrofachkraft durchzuführen. Entgegen der Darstellung des Bauherren-Schutzbundes gilt diese Vorschrift jedoch nicht für den klassischen Betreiber einer Ein- oder Mehrfamilienhausanlage.

Überprüfung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben

"Die BGV-Vorschrift gilt für Anlagenbetreiber, deren Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft versichert sind. Sie greift also zum Beispiel bei landwirtschaftlichen Betrieben. Hier gilt sie dann für alle Elektrogeräte, also Maschinen und ähnliches", stellt Alexander Neuhäuser klar, Geschäftsführer Recht und Wirtschaft beim Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH. Der 4-Jahres-Turnus sei nur eine Empfehlung, maßgeblich sei eine individuelle Gefährdungsbeurteilung.

Für private Anlagenbetreiber gilt die Vorschrift der Berufsgenossenschaft also eher nicht. "Allerdings muss er alle Gefahren verantworten, die der Betrieb einer Fotovoltaikanlage mit sich bringt", so Neuhäuser. Daher empfiehlt auch der ZVEH die regelmäßige Überprüfung von PV-Anlagen, auch wenn es keine gesetzliche Prüfvorschrift per se gibt. Der Verband hat dafür den E-Check PV entwickelt, dessen Ziel es ist, eine Fotovoltaik-Anlage auf ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit zu prüfen und ihr volles Potenzial auszuschöpfen, damit umweltschonend möglichst viel Strom erzeugt wird. von Silke Thole

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