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Solarverband Bayern nimmt Stellung zum neuen Entwurf für das EEG 2021

Verband fordert jährlichen Zubau von 15 Gigawatt

So viele PV-Anlagen wie möglich auf Dächern zu installieren, sollte Ziel der Energiewende sein, sagt der Solarverband Bayern. © BSW

Der Solarverband Bayern wünscht sich ambitioniertere Zielsetzungen Entwurf für das EEG 2021. Er ist sicher, dass Bayern durch den verstärkten Zubau von Photovoltaik den Standortvorteil „günstiger Strom“ auch nach 2022 hinaus erhalten.

„Um das ratifizierte Klimaabkommen von Paris einzuhalten, reichen die Klimaziele der Bundesregierung und die daraus abgeleiteten Zubauziele im EEG-Entwurf bei Weitem nicht aus“, heißt es in der Stellungnahme des Dachverbands der bayerischen Solarbranche. Notwendig ist seiner Meinung nach ein jährlicher Zubau von 15 Gigawatt.

Nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden nach Auffassung des Verbandes in den Berechnungen bisher die deutlich schnellere Notwendigkeit der Sektorkopplung sowie die gewünschte Herstellung von grünem Wasserstoff mit entsprechend höherem Strombedarf. Es fehlen ihm Ausgleichmechanismen zwischen Sonne und Wind, die greifen, sobald eine der beiden Nutzungsarten ihren Zubau verfehlt. Zudem müsse die die Stromwende, deutlich früher als die Energiewende, nämlich vor 2040 erreicht werden.

Das Ziel bei der Energiewende sollte laut Verband sein, so viele PV-Anlagen wie möglich auf Dächern zu installieren. Auf diese Weise würden fast alle Konsumenten von Strom zu Prosumern werden und Strom kaufen, aber auch selbst erzeugen, diesen möglichst weitgehend selbst verbrauchen und den Rest einspeisen. Im jetzigen Entwurf werde der Eigenverbrauch weiter mit Abgaben belastet oder erschwert. Die EEG-Umlage auf Anlagen bis 30 kWp widerspreche der EE-Richtlinie, die bis Juni 2021 umzusetzen ist, und wäre damit sofort wieder zu ändern. Eine Abschaffung der EEG-Umlage für selbst-, im selben Haus beziehungsweise Quartier genutzten PV-Strom für alle PV-Anlagen wäre laut Verband sinnvoll. Damit würden alle zusätzlichen Regelungen im EEG für die Mieterstromförderung entfallen können - ein wichtiger Schritt das EEG deutlich zu vereinfachen.

Ausschreibungsgrenze auf 2 MWp anheben

Außerdem fordert der Solarverbands das Potenzial der PV-Dachanlagen (100 bis 750 kWp) für die Nutzung zu mobilisieren, statt die Ausschreibungsgrenze von derzeit 750 kWp auf 100 kWp für Dachanlagen abzusenken. Das ginge zu Lasten vieler Firmen und Landwirte. Wünschenswert wäre, dass im Neubaubereich eine Ausschreibungsbefreiung gelte, und somit eine Erhöhung der Ausschreibungsgrenze auf 2 MWp für Dach- und Freiflächenanlagen.

Im Entwurf sind erstmals zwei Regelungen für Ü20-Anlagen enthalten, wobei die Vergütung zu niedrig ausfalle. Ein Weiterbetrieb der Ü20-Anlagen könne durch eine geringfügig bessere Vergütung, etwa durch einen Bonus und den Verzicht auf eine Smartmeterpflicht für kleine Anlagen bei Eigenverbrauch sowie die Abschaffung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch erreicht werden.

Immerhin, auch Gutes findet der Solarverband Bayern im Entwurf, zum Beispiel die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen, dass Ü20-Anlagen grundsätzlich weiter betrieben werden können. Ebenso positiv bewertet der Verband die Erhöhung der 110 Meter Abstände auf 220 Meter bei BAB und Schienenwegen. Quelle: Solarverband Bayern /al

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