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Normen müssen noch angepasst werden

Untersuchung widerlegt Gefahr durch Stecker-Solar-Geräte

Module, die Strom über die Steckdose einspeisen, stellten keine Gefahr dar, so die DGS.

Eine Untersuchung des PI Photovoltaik-Instituts Berlin in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin und dem Unternehmen indielux zeigt, dass Stecker-Solar-Geräte bis 2,6 Ampere (ca. 630 Watt PV-Leistung) gefahrlos von Laien angeschlossen werden können.

Es konnte keine Beeinflussung des Fehlerstromschutzschalters nachgewiesen werden. Beim Einsatz eines Wechselrichters besteht kein Risiko eines elektrischen Schlags am Schukostecker. Stecker-Solar-Geräte verlängern die Lebensdauer der Elektroinstallation. Es gibt keine fachgerecht ausgeführte Elektroinstallation (unabhängig vom Baujahr), bei der durch ein 2,6 A Stecker-Solar-Gerät die Leitungen bis zum Brand überlastet werden können. Es tritt keine signifikante Steigerung der Brandwahrscheinlichkeit an fehlerhaft ausgeführten Elektroinstallationen und gealterten Kontaktstellen auf.

Untersuchungsergebnisse des SGS, eines weltweit führenden Prüf- und Zertifizierungsunternehmen, sowie des TÜV Austria, konnten kein Gefahrenpotential durch elektrischen Schlag feststellen. Eine weitere umfangreiche Studie des Fraunhofer ISE zeigte zudem, dass selbst auf Netzebene keine Argumente gegen die Technologie existieren. Die Untersuchung des Photovoltaik-Instituts vervollständigt nun das Puzzle.

Die DGS hat die Untersuchung an die DKE, der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik, übergeben und darum gebeten, die Warnung vor Stecker-Solar-Geräten den aktuellen Erkenntnissen anzupassen.

Die Untersuchung kann von allen Herstellern und Anbietern als Beleg der Sicherheit dieser Technologie genutzt werden. Sie ermöglicht es mit wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen gegen Aussagen von Netzbetreibern vorzugehen. Auch könne die Frage, ob das Anschließen eines Stecker-Solar-Gerätes eine unsachgemäße Nutzung der Elektroinstallation eines Vermieters ist, mit dieser Untersuchung verneint werden, so die DGS.

Auf Antrag der DGS wurde der DKE/Arbeitskreis "373.0.4 Steckerfertige PV-Systeme" eingerichtet. Ziel ist es eine Norm zu erarbeiten, deren Anforderungsprofil durch Sicherheitsfragen definiert ist. Am 29. und 30. Mai werden in München über 300 Einsprüche der DIN VDE 0100-551 verhandelt, die den Anschluss von Erzeugungsanlagen regelt. Spätestens wenn die Normung abgeschlossen ist wird sich auch die Politik nicht länger um klare Regeln für dezentrale Erzeuger, die keine EEG Vergütung beziehen drücken können. Selbst Profis blickten bei zehntausenden relevanten Gesetzen, Verordnungen und Regeln nicht mehr durch.

Hersteller oder Anbieter können bereits heute Sicherheiten garantieren, indem sie Solar-Geräte mit Schukostecker ausliefern, da diese Stecker-Solar-Geräte auch ohne Norm vom Laien ohne Risiko eingestöpselt werden können. Um für mehr Sicherheit in dieser Geräteklasse zu sorgen, beabsichtigt die DGS zudem, eigene Sicherheitsregeln für Stecker-Solar-Geräte zu veröffentlichen.

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