Der Umweltausschuss des Bundesrats hat für zwei Anträge gestimmt, die wesentliche Einschnitte für die PV in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz verhindern. Das berichtet das Photovoltaik-Forum.
Nach Angaben des Magazins soll die Bagatellgrenze für die Eigenverbrauchsbelastung von Solarstrom auf 100 Kilowatt Leistung angehoben und für alle zahlungspflichtigen Eigenverbrauchssysteme ein Satz von 15 Prozent der EEG-Umlage gelten. Mit den 15 Prozent EEG-Umlage gäbe es eine Gleichstellung mit Industrieunternehmen, das fordern Solarbranche und Opposition. Im Gesetzentwurf ist bislang ein Satz von 50 Prozent der EEG-Umlage vorgesehen, der auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom gezahlt werden soll.
Zum anderen wurde ein Antrag angenommen, dass die Eigenverbrauchsbelastung von Photovoltaikanlagen nur für Systeme größer 100 Kilowatt Leistung gelten soll. Bislang hat der Entwurf von Energieminister Gabriel die Bagatellgrenze bei 10 Kilowatt Leistung angesetzt. 100 Kilowatt würde auch Anlagen auf Mehrfamilienhäusern umfassen.
Im weiteren Verfahren müssen die vom Umweltausschuss vorgeschlagenen Änderungen am 23. Mai vom Plenum des Bundesrats beraten und entschieden werden. Bei einer Annahme der Änderungen kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. 117pgl