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Anhörung des Vermittlungsausschusses am 11. Mai möglich

Umweltausschuss gegen tiefe Einschnitte bei Solarstrom

Der Umweltausschuss im Bundesrat hat Nachbesserungen des EEG gefordert. Nun muss der Bundesrat entscheiden, ob es zur Anrufung des Vermittlungsausschusses kommt.

Der Umweltausschuss des Bundesrats hat empfohlen, in Verhandlung mit dem Bund zu treten, um Nachbesserungen am Erneuerbare Energien-Änderungsgesetz bei der Frage der Solarstromförderung zu erzielen. Am 11. Mai 2012 entscheidet der Bundesrat, ob ein Vermittlungsverfahren eingeleitet wird.

In den vergangenen Wochen hatten sich zahlreiche Länderpolitiker vor allem aus den ostdeutschen Ländern für Nachbesserungen stark gemacht. Bayern könnte das Zünglein an der Waage werden, da die SPD-regierten Länder bereits ihre Ablehnung signalisiert haben. Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) drohte damit, die Kürzung der Solar-Subventionen im Bundesrat abzulehnen.

Für Günther Cramer, Präsident des Bundesverbands Solarwirtschaft, geht es "um eine schnelle Schadensbegrenzung, um Zehntausende Jobs im Produktion, Handel und Handwerk und um die Existenz vieler mittelständischer Solarunternehmen." Zahlreiche Firmen verzeichnen nach Angaben des BSW-Solar bereits jetzt einen starken Auftragsrückgang. Tausende Arbeitsplätze seien in der Solarbranche in den letzten Wochen bereits gestrichen worden.

Die Angst vor einem zu starken und schnellen Ausbau der Solarenergie sei technisch und wirtschaftlich unbegründet und spiele nur den großen Energiekonzernen in die Hände. "Diese haben kein Geschäftsmodell für die Fotovoltaik und kein Interesse daran, dass immer mehr Bürger ihre Stromversorgung selbst in die Hand nehmen", so Cramer.

Nachbesserung durch die Bundesländer erhofft sich die Solarbranche insbesondere bei Solarstromanlagen in der Größenklasse 10-100 Kilowattpeak, in der bis Anfang 2013 mit bis zu 45 Prozent besonders starke Fördereinschnitte vorgesehen sind. Hier dürfte sich der Betrieb neuer Solarstromanlagen andernfalls kaum noch rentieren. Dieses Marktsegment machte 2011 rund 50 Prozent des Fotovoltaik-Marktes aus. Betroffen sind Solarstromanlagen auf Schuldächern, Mehrfamilienwohnhäusern, landwirtschaftlichen Gebäuden und Gewerbebetrieben.

"Hier haben sich in der letzten Zeit viele Genossenschaften und Bürgerbeteiligungen gebildet. Diesen darf die Politik jetzt nicht die Grundlage entziehen. Für den Erfolg und die Akzeptanz der Energiewende ist es von großer Bedeutung, dass auch in Zukunft Menschen mit kleinem Geldbeutel oder Mieter ohne eigenes Hausdach an der Energiewende teilhaben können", so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

Der Verband fordert deshalb die Politik auf, dieses Marktsegment zu erhalten und die Solarstromförderung nicht schlagartig wie geplant von bislang 24,4 auf 16,5 Cent je Kilowattstunde (kWh) zu reduzieren, sondern in diesem Frühjahr zunächst auf maximal 18,5 Cent/kWh abzusenken.

Nicht hinnehmbar sei zudem, dass Solarstrom-Anlagenbetreiber dieser mittelgroßen Anlagen zukünftig für zehn Prozent des erzeugten Solarstroms überhaupt keine Förderung mehr erhalten sollen. Dies komme einer zusätzlichen Förderkürzung gleich und erhöhe das Investitionsrisiko, da der Eigenverbrauch von Solarstrom hier im Regelfall nicht möglich ist.

Quelle: BSW Solar / pgl

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