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Wegen EEG-Umlage schon jetzt nur kleine Rendite

Stromsteuer bedeutet das Aus für Mieterstrom-Konzepte

In diesem Berliner Plattenbau gibt es seit drei Monaten Mieterstrom. © Naturstrom

Derzeit wird darüber diskutiert, ob auf Strom aus Erneuerbaren die volle Stromsteuer fällig wird, wenn Dritte beliefert werden. Das trifft auch Mieterstrom-Konzepte.

Wenn  künftig auch für Solarstrom die volle Stromsteuer fällig ist, wenn man Dritte beliefert, würde das "die kleine Rendite auf null reduzieren" und "noch mehr Bürokratie verursachen", sagt Harald Will, dessen Münchner Beratungsfirma Urbane Energie unter anderem die Stadtwerke Schwäbisch-Hall berät, zu Plänen im Bundesfinanzministerium. Die Bund-Länder-Verhandlungen dazu sind angelaufen. Derzeit könne "Strom aus der PV-Anlage immer noch günstiger hergestellt werden als jeder über ein Netz bezogener Strom - trotz der vollen EEG-Umlage, wenn man es clever anstellt", betont Will.

Die Richtung ist für Will allerdings klar: Der Gesetzgeber habe ab 2014 mit der vollen beziehungsweise anteiligen EEG-Umlage auf direkt vor Ort verbrauchten Strom "aktiv den Eigenverbrauch uninteressant gemacht". Das Problem der reduzierten EEG-Umlage von 35 und bald 40 Prozent im aktuellen EEG sei, dass diese Bestimmung von einer neuen Regierung jederzeit auch auf 100 Prozent erhöht werden könne. Denn anders als bei der Einspeisevergütung gebe es hier keine gesetzliche Garantie, die nachträglich nicht verändert werden könne. Das habe einen enormen negativen psychologischen Effekt auf Investoren: "Eigentlich müssten diese vorsichtshalber gleich mit 100 Prozent EEG-Umlage kalkulieren."

Von vornherein fielen die 100 Prozent an, sobald man als Betreiber Strom an eine dritte Partei liefere - zum Beispiel an einen Mieter. Die Gleichbehandlung von Mietern mit den Eigenheimbesitzern werde damit vom Bundeswirtschaftsministerium blockiert. Dazu komme, dass die vielen Novellen das ursprünglich einfache EEG sehr kompliziert gemacht hätten.

Die einfach klingende Mieterstrom-Idee - Hausbewohner betreiben gemeinsam eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) und nutzen diesen Strom selbst - könne deshalb nur mit großem bürokratischem Aufwand realisiert werden. "Für den einzelnen Betreiber ist es schlicht zu schwierig, selbst eine Mieterstrom-Lösung zu entwickeln."

Stromsteuer-Pläne wären das Aus für Mieterstrom

Das Unternehmen Urbane Energie berät Energieversorger, Kontraktoren, Kommunen und Immobiliengesellschaften, die Mieterstrommodelle umsetzen wollen.  Damit könnte es allerdings bald vorbei sein, wenn das Finanzministerium die Stromsteuer-Pläne für Projekte über 20.000 Kilowattstunden Jahresertrag umsetzt. Will: "Ich hoffe, das BMF überlegt sich das Ganze nochmal anders." Führt man sich seine Argumentation vor Augen, dürfte er jedoch selbst kaum daran glauben: "Wer die Finanzverwaltung kennt, weiss, dass der Staat nicht zulässt, dass ihm, den Kommunen und Netzbetreibern dauerhaft Einnahmen verloren gehen." Die Erzeugung, Vermarktung und der Verbrauch des Stroms vor Ort als Mieterstrom führe dazu, dass weniger Netzstrom vermarktet werde, der mit über 80 Prozent Umlagen und Steuern belegt sei. "Wenn sich also Mieterstrom im großen Stil ausbreiten würde, würde die Bemessungsgrundlage für diese Abgaben und Umlagen erodieren."

Mittelfristig sieht Will jedoch einen Ausweg: In der neuen Legislaturperiode werde "ganz gewiss" eine Reform der Abgaben und der Struktur der Netzfinanzierung kommen. "Die meisten Marktteilnehmer (mich eingeschlossen) erwarten eine Entwicklung wie bei den Mobilfunktarifen." Das wäre das, was Holger Krawinkel in seiner Zeit beim Verbraucherzentrale Bundesverband als "Flatrate" bezeichnet und gefordert hatte: Die kapitalkostenintensive Infrastruktur wird über einen relativ hohen Fixkostenanteil bezahlt.

Baden-Württemberg steht Mieterstrom positiv gegenüber

Ein weiterer Lichtblick ist für Harald Will die neue baden-württembergische Landesregierung. Sie habe in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, Mieterstrom stark zu fördern. Für die praktische Umsetzung werde demnächst ein Förderprogramm aufgelegt, in dem zum Beispiel eine einmalige Investitionsförderung das benötigte Messkonzept mit intelligenten Zählern geplant sei. Außerdem bemühe sich die Landesregierung über den Bundesrat darum, die EEG-Umlage auf Mieterstrom abzuschaffen oder zumindest zu verringern.

Das Geschäftsmodell, Solaranlagen auf fremden Dächern zu montieren und den Strom einzuspeisen, sei in der Folge der Vergütungskürzung bereits seit längerem vollständig kollabiert. "Weil die Einspeisevergütung so gering geworden ist, kann man den Dachbesitzer anteilig auch nur wenig Dach-Pacht zahlen." Wegen ein paar hundert Euro Dachpacht nähmen die meisten Dachbesitzer die mit der Verpachtung verbundenen Risiken nicht in Kauf, selbst wenn der schlimmste Fall - eine Dachundichtigkeit - gut versicherbar sei.

Einspeisevergütung bleibt wichtig

Auch in der jetzigen Höhe sei die Einspeisevergütung weiterhin wichtig, sichere sie doch die Investoren und die finanzierende Bank gegen Totalausfall ab, wenn zum Beispiel beim Mieterstrom aus irgendeinem Grund keiner mitmache.

Was das in Zahlen bedeutet, hat der Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch Hall Ronald Pfitzer bei der Jahrestagung Stadtwerke von Euroforum vorgerechnet. So müssen bei einem Mieterstromprojekt mit 50 Wohneinheiten und einer Photovoltaikanlage mit 50 Kilowatt Spitzenleistung 55.000 Euro investiert werden. Läuft alles gut und kann der Solarstrom vollständig an die Mieter verkauft werden, winken dem Investor jährlich 4.049 Euro Gewinn vor Zinsen und Steuern.

Gesetzt den Fall, keiner der Mieter möchte den Strom vom Dach haben, verringert sich dank der dann höheren Einspeisung ins Netz der Jahresgewinn lediglich auf 3.081 Euro. Fiele die Einspeisevergütung weg, müsste der Investor 15 Jahre lang jeweils 2.274 Euro zuschießen - oder sich aus der Sache ganz zurückziehen und den jährlichen Kapitaldienst von 4.674 Euro aus eigener Tasche zahlen, falls er keinen anderen Abnehmer für den Strom findet.

Zufrieden ist Harald Will mit dieser Notnagel-Funktion allerdings keineswegs. Seiner Meinung nach "sollte man den Rahmen im EEG wieder so setzen, dass Investoren bereit sind, im großen Stil in neue EE-Anlagen zu investieren." Im Gegenzug müssten die Abgaben auf Öl und Gas langsam so lange angehoben werden, bis die Preise die gesamten volkswirtschaftlichen Kosten der Schadenabwehr für Feinstaub, NOx und so weiter trügen. von Alexander Morhart

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