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Stromnetze sind im innerstädtischen Bereich gut ausgebaut

Solarstrom-Förderverein: Netzprüfung nicht zwingend

Der Solarstrom-Förderverein Deutschland widerspricht dem Rat des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Fotovoltaikanlagen nur mit vorheriger Netzprüfung zu errichten.

Der Solarstrom-Förderverein Deutschland (SFV) rät Interessierten, die noch bis Ende Juli 2010 eine kleine Fotovoltaikanlage errichten und sich die derzeitige Einspeisevergütung sichern wollen, sich daran nicht durch eine fehlende Netzprüfung hindern zu lassen. Damit widerspricht der Verein dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), der dringend davon abrät, eine Anlage ohne vorherige Netzprüfung zu errichten, auch wenn sie nicht größer als 30 kW ist.

"Im innerstädtischen Bereich sind die Netze gut ausgebaut und die Leitungen in der Regel geeignet, die zusätzliche Leistung aus kleinen Fotovoltaikanlagen aufzunehmen", argumentiert SFV-Mitarbeiterin Susanne Jung im Gespräch mit EnBauSa. Hier könnten die künftigen Anlagenbetreiber sich auf konzessionierte Elektroinstallateure verlassen, die die Anlage auf den Weg bringen. Sei das Netz später dann wider Erwarten doch nicht in der Lage, die Leistung aus der Anlage aufzunehmen, schalte sich der Wechselrichter ab. Für Netz und Anlage bestehe demnach keine Gefahr.

Gerade vor dem Hintergrund der immer knapper werdenden Zeit bis zur Erhöhung der Einspeisevergütung am 1. Juli 2010 kann der SFV die zögerliche, laut Jung übervorsichtige Haltung des BSW nicht verstehen. Dieser empfehle Anlagenbetreibern zwar die <link solar-geothermie aktuelles artikel erste-inbetriebnahme-fuer-einspeiseverguetung-massgeblich-1226.html inbetriebnahme für einspeisevergütung>vorläufige Inbetriebnahme, um sich die derzeitige Einspeisevergütung zu sichern, verunsichere die Anlagenbetreiber jedoch gleichzeitig mit der Aussage zur Netzprüfung. "Dabei ist die Netzprüfung derzeit der eigentliche Flaschenhals", so Jung. Viele Netzbetreiber seien angesichts der Flut der Anträge personell völlig überfordert, andere hätten schlicht kein Interesse an einer schnellen Abwicklung.

"Die vorläufige Inbetriebnahme ist laut EEG ausdrücklich ohne Mitwirkung des Netzbetreibers möglich. Sie sollte daher auch unabhängig von der Netzprüfung sein", sagt Jung. 117sth

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