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Erste Hallendachanlage erhält Zuschlag in Auktion

Solarpotenzial auf Gewerbehallen ist riesig

Die PV-Anlage in Dieburg wird als sechs Millionen Kilowattstunden Solarstrom pro Jahr erzeugen. © BSW Solar

Im hessischen Dieburg ist die erste Dach-Photovoltaikanlage in Betrieb gegangen, die in den Auktionen für große Solarstromanlagen den Zuschlag erhalten hat. Laut Bundesverband Solarwirtschaft könnten unter veränderten politischen Rahmenbedingungen deutlich mehr Dachbrachen auf Industrie- und Gewerbehallen für Energiewende und Klimaschutz genutzt werden.

Die Dächer von Logistik- und Produktionshallen bieten ausgezeichnete Möglichkeiten, günstig klimafreundlichen Solarstrom zu erzeugen, so der BSW in einer aktuellen Pressemitteilung. Das belege die im hessischen Dieburg in Betrieb genommene Photovoltaikanlage auf einer Logistikhalle, die mit 6,4 Megawatt Leistung mehr als sechs Millionen Kilowattstunden Solarstrom pro Jahr erzeugen wird. 

"In vielen deutschen Kommunen gibt es Gewerbe- und Industriehallen, deren Dächer noch nicht für die Solarstromerzeugung genutzt werden", sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW). "Auf diesen Dachbrachen könnte Solarstrom im Gegenwert zahlreicher fossil betriebener Kraftwerksblöcke geerntet werden, den wir zur Erreichung der Klimaziele dringend benötigen." Dafür brauche es nach BSW-Ansicht allerdings einen einfacheren und fairen Rechtsrahmen und Investitionssicherheit.

Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 0,75 Megawatt erhalten nur dann eine Förderung, wenn sie an einer Auktion teilnehmen und den Solarstrom nicht selbst verbrauchen. Nach BSW-Informationen haben Solardächer aufgrund konstruktionsbedingter Mehrkosten und einem Selbstversorgerverbot im Wettbewerb mit ebenerdig errichteten Solarkraftwerken in der Regel nur sehr geringe Chancen in den Auktionen.

Solardächer mit einer kleineren Leistung müssen nicht an einer Auktion teilnehmen, um eine Marktprämie zu erhalten. Sie dürfen selbst erzeugten Solarstrom auch selbst verbrauchen. Photovoltaik-Investitionen werden hier jedoch durch Erhebung der anteiligen EEG-Umlage auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom erschwert, was von Industrievertretern, Verbraucherschützern und Umweltverbänden seit Jahren kritisiert wird und die Investitionsbereitschaft von Unternehmen in die Photovoltaik bremst. Lediglich kleine Anlagen auf Einfamilienhäusern sind von dieser "Sonnensteuer" befreit.

Zudem drohen Neuanlagen ab Erreichen eines voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2020 erreichten Förderdeckels überhaupt keine Förderung mehr zu erhalten. Erst jüngst hatten 15 Dach- und Bundesverbände an die Bundesregierung appelliert, den Solardeckel zu streichen. Gemeinsam vertreten sie die Interessen von über 10 Millionen Bürgerinnen und Bürgern und einigen 100.000 Unternehmen. Quelle: BSW Solar / sth

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