Solaranlagenbetreiber, die ihr System 2009 installiert haben, sollten ihre Anlage bis Jahresende bei der Bundesnetzagentur anmelden. Nur dann haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung. Darauf weist der Fotovoltaik-Anbieter IBC SOLAR hin.
Anfang des Jahres 2009 trat die Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Nur die Anmeldung einer Fotovoltaik-Anlage bei der Bundesnetzagentur schafft Ansprüche für eine Vergütung durch den Netzbetreiber. Nach §16 des EEG sind diese nur dann verpflichtet, den Strom zu vergüten, wenn die Anlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. Hat der Netzbetreiber den Strom abgenommen und vergütet, ohne dass die Anlage ordnungsgemäß angemeldet wurde, kann er das Geld vom Anlagenbetreiber zurückfordern.
„Allen Solarstromproduzenten können wir nur empfehlen, ihre Anlage schnellstmöglich anzumelden“, rät Norbert Hahn, Mitglied des Vorstands beim IBC SOLAR. Weitere Informationen und die nötigen Formulare hält die Bundesnetzagentur bereit. jm