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Blitz, Hagel oder schlechte Leistung sind einige der möglichen Risiken

Solaranlagen sind nicht automatisch mit versichert

Für Entspannung kann die Versicherung einer PV-Anlage sorgen. Bild: BSW Solar

Bei der Installation einer Fotovoltaik-Anlage sollte auch geprüft werden, ob eine Versicherung nötig ist.

Viele Bauherren, die sich für die Installation einer Fotovoltaikanlage entscheiden, wenden große Sorgfalt bei der Wahl der Anlage und des Installateurs auf. Doch ein Punkt wird meist übersehen: zu prüfen, ob eine Versicherung notwendig ist.

"Hagelschäden, Blitz, Gewährleistung über die Standards hinaus und bei größeren Anlagen das Erreichen des erwarteten Ertrags" fasst Peter Grieble die Risiken zusammen, die bei Fotovoltaikanlagen möglicherweise lauern. Grieble ist Experte für Versicherungsfragen bei der Verbraucherzentrale in Baden-Württemberg.

Eine Garantie der Nennleistung für Fotovoltaikanlagen erhalte man zwar auch von den Herstellern beziehungsweise Installateuren, die Garantien bis zu 20 Jahren abgeben. "Ob es dann aber noch jemanden gibt, bei dem man diese Ansprüche geltend machen kann, ist fraglich", meint Grieble skeptisch. Das gilt sowohl für Handwerksbetriebe, die die Anlagen installieren als auch für Hersteller der Fotovoltaikmodule.

Der Fotovoltaikboom hat dazu geführt, dass mittlerweile auch Installateure Anlagen montieren, die dafür nicht ausreichend ausgebildet sind. Zudem werden die Systeme immer komplexer. Eine Absicherung gegen Pfusch bei der Installation biete aber nicht nur eine Versicherung, meint Grieble. Man könne sich auch von einem unabhängigen Gutachter bestätigen lassen, dass die Anlage fachgerecht montiert worden ist. Versicherungen haben dafür bereits Regeln der Technik festgelegt, deren Einhaltung Bauherren einfordern sollten.

Diese sachgerechte Montage schützt jedoch nicht davor, dass die Leistung der Fotovoltaik-Module früher nachlässt als vom Hersteller versprochen. Auch lässt sich häufig erst in einem längerfristigen Vergleichstest herausfinden, ob die Module Schuld sind an geringer Leistung oder ob sie zu wenig Sonne abbekommen haben.

Ob eine Extraversicherung sinnvoll ist oder die Erweiterung einer bestehenden Police lasse sich nicht generell sagen, so der Experte der Baden-Württemberger Verbraucherzentrale. Wolle man eine bestehende Police erweitern, dann komme in erster Linie die Wohngebäudeversicherung dafür in Frage. Eine Wohngebäudeversicherung dient zum Schutz vor Feuer, Schäden durch Leitungswasser, Hagel, Blitz und Unwetter. Auf jeden Fall solle man sich aber die Bedingungen sehr genau anschauen, um sicher zu sein, dass die Versicherungen im Schadensfalle auch bezahlen, sagt Grieble.

Man könne eine Fotovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung mitversichern, meint Verischerungsmakler Gerd Rosanowske, dessen Spezialgebiet die Versicherung von Solaranlagen ist. Er hat einen Vergleich der Policen unterschiedlicher Anbieter veröffentlicht. Einige Versicherer böten sogar einen kostenfreien Einschluss der Anlage an.

Rosanowske rät davon jedoch ab und empfiehlt eine gesonderte Police. Sein Argument: "Die Wohngebäudeversicherung leistet nur bei bedingungsgemäßen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie für Leitungswasser, Sturm und Hagel." Der Schaden aufgrund eines Blitzschlags sei nur dann versichert, wenn der Blitz direkt in das eigene Wohnhaus einschlage. Schlägt der Blitz aber in das Dach des Nachbarn ein und verursacht eine Überspannung oder einen Kurzschluss, dann zahle die Versicherung nicht.

Außerdem müsse bei einem Einschluss in die Wohngebäudeversicherung die Versicherungssumme erhöht werden. Das könne zu einer Erhöhung der Kosten führen. Die belaufen sich für eine Einzelpolice auf 70 Euro pro Jahr je nach Anbieter und Umfang. Teilweise wird die Höhe der Versicherungsgebühr anhand der Leistung der Anlage berechnet, in anderen Fällen nur nach deren Wert.

Versicherbar sind auch solarthermische Anlagen. Da hier die Kosten für die Errichtung wesentlich geringer sind, ist aber die Versicherung eher der Ausnahmefall. pgl

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