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Entscheidung im Vermittlungsausschuss fällt am 5. Juli 2010

Reduzierte Einspeisevergütung gilt auch rückwirkend

Diese Solarmodule waren vor der Reduzierung der Einspeisevergütung auf dem Dach. Bild: Solarworld

Die Reduzierung der Einspeisevergütung für Strom aus Fotovoltaik gilt auf jeden Fall zum 1. Juli 2010, auch wenn das Gesetz später verabschiedet wird. Darauf weist das Bundesumweltministerium hin.

Der Bundestag hat die EEG-Novelle mit einer drastischen Reduzierung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 verabschiedet. Noch ist die Novelle aber nicht in Kraft. Entscheidungen im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag stehen an. Die Reduzierung werde aber auch rückwirkend gelten, falls das Gesetz später in Kraft trete, so das Bundesumweltministerium gegenüber dem Online-Magazin EnBauSa.

Der Vermittlungsausschuss tagt am 5. Juli 2010. Wann ein Beschluss im Bundestag fällt ist noch unklar. Es gibt noch einige Sitzungen des Bundestags vor der Sommerpause, deren Tagesordnung steht aber noch nicht fest. Dennoch kann die Novelle rückwirkend zum 1. Juli 2010 in Kraft treten. Ein späterer Beschluss habe keine aufschiebende Wirkung, so das Bundesumweltministerium gegenüber EnBauSa.de.

Im Moment rechnet kaum jemand damit, dass die Debatte zur Einspeisevergütung im Vermittlungsausschuss wirkliche Konsequenzen haben wird. Kommt es dort zu keiner Einigung, geht die Novelle erneut in den Bundestag. Dort ist mit einer Mehrheit für die Novelle zu rechnen. Der Beschluss ist dann endgültig. Die EEG-Novelle tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, gilt aber ab 1. Juli 2010. Darauf sollten sich Solarteure und Käufer von Fotovoltaik-Anlagen einstellen, die ihre Geräte noch nicht auf die Dächer oder Äcker bekommen haben.

Die Debatte um die Reduzierung der Einspeisevergütung hat dazu geführt, dass in den ersten Monaten des Jahres 2010 Fotovoltaik-Anlagen weggingen wie warme Semmeln. Das Jahr werde umsatzstärker als 2009, schätzt der Bundesverband Solarwirtschaft. Aufträge gab es zu Hauf, nur Lieferengpässe insbesondere bei Wechselrichtern konnten den Run geringfügig mildern.

Die Bundesnetzagentur, zu deren Aufgabe auch die statistische Erfassung von Fotovoltaik-Anlagen gehört, hat Zahlen für das komplette erste Quartal 2010 vorgelegt. 328 Megawatt Zubau gab es danach allein im März, 160 im Januar und 224 im Februar. Zum Vergleich: Im schon prosperierenden Jahr 2009 waren es insgesamt 3,8 Gigawatt. Auch von April bis Juni 2010 floß ordentlich Geld in Fotovoltaik-Anlagen.

Die Einspeisevergütung sinkt nun zum 1. Juli 2010 auf Dachflächen um 16 Prozent, Ackerflächen sind komplett von der Förderung ausgenommen. Gestärkt wird der Eigenverbrauch. Die Menge, bis zu der ein Eigenverbrauch gefördert ist, wurde gegenüber ersten Entwürfen reduziert. Vorgesehen war als Obergrenze 1 Megawatt, nun gibt es drei Stufen bis zu 500 Kilowatt.

Immer noch gibt es aber Warnungen, dass die Regelungen zum Eigenverbrauch zu Mitnahmeeffekten und vor allem zu keiner Entlastung der Netze führe. So könnten Verbraucher mit Fotovoltaik-Anlagen ihre Haushaltsgeräte so einstellen, dass sie dann die Arbeit aufnehmen, wenn solare Stromerträge erwartet werden. Bleiben die aus, weil Wolken aufziehen springen die Geräte aber trotzdem an und ziehen dann eben Strom aus dem öffentlichen Netz.

Das Argument, Verbraucher könnten über Smart Meter, intelligente Geräte zur Erfassung und Verschiebung des Stromverbrauchs Kosten sparen, weil sie Strom zu angebotsstarken Zeiten nutzen widerlegt eine Studie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, deren ersten Ergebnisse auf den Berliner Energietagen vorgestellt worden sind. 20 Prozent der Verbraucher lehnten danach Zähler ab, die den Verbrauch einzelner Geräte erfassen. Auf intelligente Geräte, die außerdem eine Lastverschiebung ermöglichen, wollte sich in der Umfrage niemand einlassen. pgl

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