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TÜV testet gebäudeintegrierte PV-Systeme

Prüfsystem auf der Intersolar vorgestellt

Auf der Intersolar zeigt der TÜV Rheinland ein Prüfsystem für gebäudeintegrierte Fotovoltaik-Systeme.

Bauwerksintegrierte PV-Systeme - kurz BIPV - nehmen seit Jahren einen besonderen Stellenwert bei der Anwendung der Solarenergie ein, da sie architektonisch reizvolle Möglichkeiten bieten. Dabei müssen sowohl gebäudeintegrierte Fotovoltaik-Module wie auch solarthermische Kollektoren systemtechnische Anforderungen an Bauprodukte und Elektroerzeugnisse erfüllen, um das vergleichbare Maß an Zuverlässigkeit und Sicherheit erbringen zu können.

Der TÜV Rheinland bietet Herstellern von BIPV zahlreiche Tests, um die Sicherheit und Qualität ihrer Produkte aufrecht zu erhalten und zu verbessern. Die Fachleute orientieren sich hierbei am Entwurf der europäischen Prüfnom EN 50XXX, an dem TÜV Rheinland selbst maßgeblich mitarbeitet. Eine einheitliche Norm für die Produkte bzw. Prüfungen gibt es derzeit noch nicht.

Die komplexen Prüfungen müssen die speziellen Eigenschaften der BIPV und ihre Anforderungen berücksichtigen. "Anders als ergänzend zum Gebäude montierte Anlagen sind gebäudeintegrierte Systeme integraler Bestandteil des Daches oder der Fassade. Deshalb müssen sie auch die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Das gilt für Wärmeisolierung oder Lärm ebenso wie für Dichtigkeit bei Regen oder den Brandschutz", so Florian Reil, Projektverantwortlicher bei TÜV Rheinland für BIPV.

Im Rahmen eines globalen Kompetenzzentrums für BIPV bei TÜV Rheinland arbeiten die Fachleute an der Entwicklung von Testszenarien, Testständen und dem Aufbau weiterer Prüfkapazitäten. Wesentlicher Bestandteil der neuen Prüfverfahren ist die Anwendung bestehender Anforderungen an Gebäudekomponenten, die auf der Bauprodukterichtlinie 89/106 EG sowie baurechtlichen Vorgaben etwa der deutschen Landesbauordnungen basieren, und die Ableitung von Kriterien zur Sicherheit elektrischer Anlagen der Niederspannungsrichtlinie 2006/95 EG entsprechend.

In der europäischen Norm EN 50XXX wird voraussichtlich zwischen Glas- und flexiblen Systemen unterschieden. Bei Glasmodulen wiederum sind fünf Produkt-Kategorien in Bezug auf die erforderlichen Sicherheitsanforderungen der Systeme geplant. Diese Kategorien richten sich nach dem Einsatzort am Schrägdach oder der Fassade sowie nach der Möglichkeit, die Systeme vom Gebäudeinneren aus zu erreichen oder nicht. Für Fassaden- und Überkopfmontage müssen Gläser den Nachweis der Anforderungen an laminiertes Sicherheitsglas nach EN 14449 erbringen.

Generell müssen die allgemein bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestimmungen eingehalten werden. Auch dies prüfen und untersuchen die TÜV Rheinland-Fachleute. Beim Brandschutz werden die Anforderungen der EN 13501-1 sowie der DIN 4102-1 übernommen. Ferner wird die Brennbarkeit und Brandweiterleitung an gesamten dachintegrierten Systemen nach den Normen ENV 1187-1 und -3 bewertet. Weitere Themen bei der Prüfung von BIPV durch TÜV Rheinland sind Schallschutz (z.B. Schalldämmwerte für Glas nach EN 12758), dynamische Windlastprüfungen analog der Fenster- und Fassadenstandards, Regendichtigkeit, inhomogene Schneebelastungen bei dachintegrierten Systemen sowie statische Fragestellungen. Überprüft werden von TÜV Rheinland zudem die Standsicherheit der Montagesysteme sowie die Widerstände der Verbindungselemente. Quelle: TÜV Rheinland / pgl

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