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Optimierung auf die Kappung der Mittagsspitze ist notwendig

Prognos: Batteriespeicher reduzieren Kosten für Netze

Stromspeicher können die Netzkosten dämpfen. © Solarwatt

Batteriespeicher für PV-Systeme können die Netzausbaukosten verringern.

Der Einsatz von Batteriespeichern bei PV-Systemen wird zu einer Reduzierung der Netzausbaukosten führen. Voraussetzung dafür ist, dass die Batteriespeicher auf die Kappung der Mittagsspitze optimiert werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Prognos-Institut in einer jetzt vorgelegten Kurzstudie.

Mit einer modellhaften Kostenbilanz wurden die Auswirkungen untersucht. In dieser Berechnung wurden nur die Kostenbestandteile betrachtet, die in der Diskussion um eine mögliche "Entsolidarisierung" durch den Einsatz von Speichern notwendig sind. Dazu zählen die EEG-Vergütungszahlungen auf der "Ausgabeseite" sowie die zu zahlende EEG-Umlage, Netzentgelte, Kosten für Beschaffung und Vertrieb und Abgaben wie Stromsteuer, Konzessionsabgabe, KWK-, §19- und Offshore-Umlage auf der "Einnahmeseite". Darüber hinaus können der durch den Einsatz von Speichern eingesparte zusätzliche Netzausbau und die zu zahlende Umsatzsteuer der Einnahmeseite hinzugezählt werden. Der Posten für Beschaffung & Vertrieb wird mit aufgenommen, um die Refinanzierung der Leistungsabsicherung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit zu berücksichtigen.

Die Studie geht von einem Musterfall eines PV-Systems auf einem Einfamilienhaus mit einem Strombedarf von 4.000 kWh pro Jahr aus. Die PV-Anlage hat eine Anschlussleistung von rund 8 KW mit einer jährlichen Erzeugung von 7.600 kWh. Das entspricht 950 kWh Ertrag pro kWp installierter Leistung. Aufdachanlagen in Süddeutschland, die im Durchschnitt nicht optimal ausgerichtet sind, erreichen Erträge in dieser Größenordnung.

Im ersten Fall kommt kein Batteriespeicher zum Einsatz, der Eigenverbrauch beträgt rund 760 kWh. Das ist in etwa die Strommenge, die ein Privathaushalt im Mittel ohne eine gezielte Verbrauchssteuerung von der erzeugten Strommenge der PV-Anlage nutzen kann. Die Netzeinspeisung beträgt dann 6.840 kWh, der notwendige Netzbezug zur Deckung der Stromnachfrage 3.240 kWh. Das entspricht bei einem jährlichen Bedarf von 4.000 kWh einem Autarkiegrad von 19 Prozent.

Im zweiten Fall mit Batteriespeicher beträgt der Eigenverbrauch knapp 2.280 kWh. Dies wird dadurch erreicht, dass die durch den Speicher ausgelöste verlängerte Abgabe von Strom insbesondere in den starken Verbrauchsstunden am Abend Eigenverbrauch ermöglicht. Der Eigenverbrauch bezogen auf die Erzeugung der PV-Anlage erhöht sich somit auf etwa 30 Prozent. Von den 2.280 kWh Eigenverbrauch sind die Speicherverluste von 15 Prozent abzuziehen. Ein Privathaushalt kann effektiv 1.938 kWh eingespeicherten Strom selbst nutzen. Der Netzbezug des Endkunden verringert sich demnach um 1.938 kWh und beträgt 2.062 kWh. Entsprechend ergibt sich im 2. Fall ein Autarkiegrad von rund 50 Prozent. Im 2. Fall sinkt die Netzeinspeisung der PV-Anlage auf 5.320 kW.

Aufgrund der höheren Netzeinspeisung liegt die EEG-Vergütung mit 821 Euro/Jahr (bei 12 Cent/kWh) im 1. Fall über den 638 Euro/Jahr im 2. Fall. Gleichzeitig liegt die Summe der Strompreisbestandteile "zu zahlende EEG-Umlage", Netzkosten (Arbeit), Beschaffung und sonstige Abgaben (Stromsteuer, Konzessionsabgabe, KWK-, §19- und Offshore-Umlage) mit 713 Euro im 1. Fall über den 454 Euro des 2. Falls.

Verrechnet man beide Posten miteinander, liegen die Netto-Zahlungen an das Stromsystem im 1. Fall bei -108 Euro pro Jahr und im 2. Fall bei -185 Euro. Es kommt also zu einer jährlichen "Auszahlung" von 108 Euro bzw. 185 Euro an den Anlagenbetreiber. Dem gegenüber stehen jedoch die Umsatzsteuerzahlungen der Anlagenbetreiber für den bezogenen Strom, sowie die mit der Batterie in Fall 2 eingesparten jährlichen Netzausbaukosten (120 Euro). Dabei beinhalten die Umsatzsteuerzahlungen im 2. Fall auch die, über die Lebensdauer betrachtet auf jährlich normierte Anteile, für den Speicher anfallende Umsatzsteuer. In beiden Fällen wird die, über die Lebensdauer betrachtet auf jährlich normierte Anteile, für die PV-Anlage anfallende Umsatzsteuer mit berücksichtigt.

Ergibt sich bei dieser Betrachtung ein positives Ergebnis, kann von einem positiven Nutzen für das Gesamtsystem gesprochen werden. Insgesamt zahlt der Anlagenbetreiber im 1. Fall pro Jahr 119 Euro, im 2. Fall hat das Gesamtsystem aufgrund der jährlich eingesparten Netzausbaukosten durch den Speichereinsatz sogar einen Nutzen von 208 Euro pro Jahr. Zukünftig kann mit einer weiteren Reduzierung der Einspeisevergütung gerechnet werden. Beträgt diese in den Musterfällen nur noch 10 Cent/kWh, fallen die Vergütungszahlungen dementsprechend geringer aus. Quelle: Prognos / pgl

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