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Änderungen 2023

Photovoltaik auf dem Hausdach

Die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach ab 1. Januar 2023. Foto: www.photovoltaik-bw.de / infotext-berlin.de

Seit 1. Januar 2023 sind die Ertrags- und Umsatzsteuern bis zu einer installierten Leistung von 30 Kilowatt pauschal entfallen. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Trotz gestiegener Anlagenkosten sind daher weiterhin sechs Prozent Gewinn pro Jahr möglich.

Mit dem Jahreswechsel sind Photovoltaikanlagen günstiger geworden. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Umsatzsteuer für neue Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung von 19 auf null Prozent gesunken. Außerdem entfällt die Einkommenssteuer für die solaren Erträge. Bei der Ertragssteuer gilt die Befreiung rückwirkend zum 1. Januar 2022. Auch der Aufwand für die Inbetriebnahme von Anlagen in dieser Größenordnung wird kleiner. Bei ihnen ist dann nicht mehr die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich. Ein*e Elektroinstallateur*in reicht dafür aus.

Eine weitere Neuerung sollte auch zum 1. Januar erfolgen, wurde aber auf den 14. September 2022 vorgezogen: Neue Anlagen mit einer installierten Leistung bis 25 Kilowatt können künftig auch mehr als 70 Prozent der Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen. Jede Kilowattstunde Solarstrom im Netz zählt, so die Devise. Solarstrom verdrängt teuren Strom aus Erdgas und senkt die Preise.

Bereits seit Mitte 2022 erhalten neu errichtete Photovoltaikanlagen eine höhere Vergütung für den in das Netz eingespeisten Strom. Die attraktivere Einspeisevergütung gilt für kleinere und größere Neuanlagen und bleibt bis zum 31. Januar 2024 unverändert bestehen. „In Verbindung mit den rasant gestiegenen Strompreisen lohnen sich Photovoltaikanlagen daher weiterhin finanziell. Und dass, obwohl die Anlagen inzwischen teuer geworden sind“, sagt Franz Pöter vom Solar Cluster Baden-Württemberg.

Einspeisevergütung ist gestiegen

Für kleinere Hausdachanlagen sind die Kosten für die installierte Kilowattstunde Leistung von durchschnittlich rund 1.300 Euro auf inzwischen 1.700 bis 2.000 Euro gestiegen. Die Einnahmen der Anlage erhöhen sich jedoch auch, da die Einspeisevergütung attraktiver geworden ist. Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen erhalten 20 Jahre lang eine gleichbleibende Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom. Bei Teileinspeisung liegt der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung nun bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Das sind rund 30 Prozent mehr als zuvor. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt installierter Leistung erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil 7,1 Cent. Mehr Geld für die Einspeisung macht die Anlage finanziell lohnender.

Hinzu kommt: Der höhere Strompreis macht es lukrativer, so viel wie möglich von dem günstigeren Solarstrom selbst zu verbrauchen. Aktuell kostet eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz bei bestehenden Verträgen im Schnitt mindestens 40 Cent. Die Kilowattstunde Solarstrom vom Dach ist dagegen mit rund 14 Cent deutlich günstiger. Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, spart also auf jeden Fall 26 Cent pro Kilowattstunde. Insbesondere dieser Umstand sowie die gestiegenen Vergütungsansätze führen dazu, dass die teurer gewordenen Anlagen immer noch gewinnbringend sind.

Welche Anlagengröße ist die richtige?

Fachleute raten, je nach finanzieller Leistungsfähigkeit, das Dach voll mit Solarmodulen belegen lassen. „Je größer die Anlage, desto günstiger wird der Einkauf pro Kilowatt installierter Leistung“, erklärt Franz Pöter. „Anlagen mit über 15 Kilowatt installierter Leistung sind bereits für rund 1.400 Euro pro Kilowatt zu haben.“ Die Solarstromkosten sinken daher auf rund elf bzw. zwölf Cent pro Kilowattstunde.

Kurzfristig betrachtet sind größere Anlagen etwas weniger profitabel. Bei ihnen wächst der Anteil des ins Netz eingespeisten Stroms, die Einspeisevergütung ist dafür nicht ganz kostendeckend. Hauseigentümer*innen sollten aber bedenken, dass sie sich künftig verstärkt Wärmepumpen und Elektroautos zulegen werden. Das erhöht den Stromverbrauch. Wer dann eine größere Solaranlage hat, kann den gestiegenen Strombedarf äußert gewinnbringend mit dem mit dem günstigen Solarstrom decken. Das schützt darüber hinaus vor weiter steigenden Strompreisen. Zudem ist es klimafreundlich und verbessert die persönliche CO2-Bilanz.

Volleinspeisung mit eigenen Tarifen

Wer sich eine neue Solarstromanlage zulegt, kann künftig auch den gesamten Solarstrom einspeisen. Bei der Volleinspeisung winken höhere Vergütungsansätze als bei der Teileinspeisung: Für den Anlagenteil bis zehn Kilowatt installierter Leistung sind sie auf 13 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Für den Anlagenteil von zehn bis 40 Kilowatt gibt es immer noch 10,9 Cent. Das Modell der Volleinspeisung lohnt sich vor allem bei größeren und deswegen günstigeren Anlagen und einem geringen Stromverbrauch.

Das Flexi-Modell ist eine weitere Neuerung: Anlageneigentümer*innen können ab 2024 zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung wählen. Der Wechsel ist vor jedem neuen Kalenderjahr möglich. Wer beispielsweise eine große Anlage mit Volleinspeisung hat und sich nun ein Elektroauto kauft, darf dann zur Teileinspeisung wechseln. Auf einem Haus können künftig auch zwei Anlagentypen angemeldet werden, eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung.

Die Vergütung für Photovoltaikanlagen im Überblick

1. Januar 2023 bis 31. Januar 2024

Wohngebäude

Vergütung Photovoltaikanlagen Anlagenteil bis 10 Kilowatt installierter Leistung

- Teileinspeisung: 8,2 Cent pro Kilowattstunde

- Volleinspeisung: 13 Cent pro Kilowattstunde

 

Vergütung Photovoltaikanlage Anlagenteil ab 10 bis 40 Kilowatt installierter Leitung

- Teileinspeisung: 7,1 Cent pro Kilowattstunde

- Volleinspeisung: 10,9 Cent pro Kilowattstunde

(Diese Anlagengrößen können auch in die Direktvermarktung gehen. Dann gilt als anzulegender Wert der Vergütungssatz zuzüglich 4,0 ct/kWh Marktprämie.)

Quelle: Solar Cluster Baden-Württemberg

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