Nordrhein-Westfalen fördert stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einer Peakleistung größer 30 kW. Dabei kann es sich sowohl um eine Neuanlage als auch um die Nachrüstung einer bestehenden Anlage handeln, die nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde. Weiterhin werden die Ausgaben für entsprechende Mess- und Steuerungseinrichtungen sowie Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zum Betreiben des geförderten Stromspeichers gefördert. Die technischen Spezifikationen des Speichers sind der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
Fördervoraussetzung ist, dass die Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt für die Lebensdauer des Photovoltaiksystems für 15-Minuten-Werte bei Standard-Testbedingungen auf 50 Prozent der installierten Leistung der Photovoltaikanlage reduziert wird. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Außerbetriebnahme des Speichersystems bestehen. Es werden 50 Prozent der Ausgaben bezuschusst, wobei die Obergrenze der Förderung pro Speicher bei 75.000 Euro liegt.
Für die Batteriespeicher muss eine Zeitwertersatzgarantie des Herstellers für 10 Jahre vorliegen. Dabei wird über den entsprechenden Zeitraum eine lineare jährliche Abschreibung angenommen. Pro Anlage kann nur ein Speichersystem gefördert werden. Hersteller von Batteriespeichern sind von der Förderung ausgeschlossen. Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen. Umweltministerium NRW / pgl