Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmepläne sollen dazu beitragen, den Energieverbrauch des Gebäudebestandes in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu gestalten. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verpflichtet die großen Kreisstädte und Stadtkreise, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Dieser wird vom Land finanziert. Den übrigen Gemeinden steht ein Förderprogramm für die freiwillige kommunale Wärmeplanung zur Verfügung. Jede Kommune entwickelt hier einen individuellen Wärmeplan, der auf die Bedingungen vor Ort zugeschnitten ist. Seine Ergebnisse und Handlungsvorschläge dienen dem Gemeinderat, den Fachabteilungen, Energieunternehmen sowie allen Ausführenden als Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung.
Die Wärmeplanung beginnt mit einer systematischen Analyse des heutigen und zukünftigen Wärmebedarfs vor Ort, beziffert die Potenziale erneuerbarer Energien, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung und weist Eignungsgebiete für Wärmenetze sowie eine dezentrale Wärmeversorgung aus. Außerdem werden Maßnahmen erarbeitet, mit denen sich der Wärmebedarf klimaneutral decken lässt.
Umweltministerin Thekla Walker betont: „Eine kommunale Wärmeplanung ist die strategische Grundlage für einen gelungenen Übergang von der fossilen hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Der Technikkatalog ist – neben dem Handlungsleitfaden kommunale Wärmeplanung, regionalen Beratungsstellen sowie der Beratung durch die KEA-BW – eine weitere Unterstützungsleistung des Landes für die Kommunen, die diese wichtige Aufgabe zu stemmen haben.“ Das Land möchte laut Ministerin Walker aus den einzelnen Wärmeplänen Erkenntnisse für die landesweite Entwicklung der Wärmeversorgung gewinnen. „Dafür ist es wichtig, dass die Wärmepläne vergleichbar sind und Aussagen auf gleichen oder ähnlichen Annahmen basieren. Das schaffen wir mit dem Technikkatalog.“
Großer Bedarf an verlässlichen Planungsgrundlagen
Die kommunale Wärmeplanung sorgt bei Fachleuten für einen großen Bedarf an verlässlichen Planungsgrundlagen. Mit dem Technikkatalog unterstützt sie das Land Baden-Württemberg dabei: Die darin vorgestellten Kennwerte sowie der bereits existierende Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung sollen ein hohes Maß an Standardisierung der Methodik und Vergleichbarkeit bei der Erstellung und Fortschreibung der kommunalen Wärmepläne ermöglichen. Ziel des neuen Technikkatalogs ist es, dass alle verpflichteten Stadtkreise und großen Kreisstädte sowie alle freiwillig planenden Gemeinden und Planungskonvois robuste Wärmepläne ausarbeiten und umsetzen können. Das soll landesweit mit einem systematischen Vorgehen geschehen.
Der Technikkatalog besteht aus einer Einführung und einem umfangreichen Tabellenwerk mit insgesamt 31 Kategorien und 200 Tabellen. Sie beinhalten CO2-Emissionsfaktoren für die Strom- und Wärmeerzeugung aus verschiedenen Prozessen, Annahmen zur Preisentwicklung verschiedener Energieträger und CO2, Technologien zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Wärme und Angaben zu Endenergieverbräuchen von Gebäuden nach Baualtersklassen.
Die zusammengetragenen Kennwerte und Annahmen spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstand wider und werden laufend aktualisiert. Die Landesenergieagentur KEA-BW hat den Technikkatalog mit Beteiligung wissenschaftlicher Institutionen, Dienstleistungsunternehmen im Bereich kommunale Wärmeplanung sowie Verbänden, Kammern und Energieversorgern erstellt. Noch in diesem Jahr soll der Katalog auf Basis der ersten Praxiserfahrungen weiterentwickelt werden.
Quelle: KEA-BW / Delia Roscher