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Dekarbonisierung von Wärmenetzen

Neue gesetzliche Grundlage nötig

Die Eckpunkte für das Infrastrukturgesetz für erneuerbare Wärme wurden auf den Berliner Energietagen 2022 vorgestellt. Foto: Rolf Schulten/Energietage

Für die Energiewende in den Wärmenetzen müssen klimaneutrale Energieträger günstiger gestellt werden als fossile Energieträger. Die Eckpunkte für ein „Erneuerbare-Wärme-Infrastrukturgesetz“ (EWG), haben das ifeu, das Hamburg Institut und die GEF Ingenieur AG auf den Berliner Energietagen vorgestellt.

„Bisher kommt der Einsatz von lokalen erneuerbaren Energien in den Wärmenetzen nicht voran, weil Kohle, Öl und Gas in den meisten Fällen billiger sind“, sagt Projektleiterin Dr. Sara Ortner vom ifeu, dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg. Gründe dafür sind unter anderem die fehlende Lenkungswirkung der heutigen CO2-Bepreisung und die weiter bestehende Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Bisher stammen immer noch etwa 20 Prozent der Wärme in Wärmenetzen aus der Verbrennung von Kohle. Unklar ist, welche Energieträger ihren Anteil bis 2030 (dem Datum des Kohleausstiegs) ersetzen können.

Strukturelle Bevorzugung der fossilen Energieträger überwinden

Die bei den Berliner Energietagen vorgestellten Eckpunkte für ein „Erneuerbare-Wärme-Infrastrukturgesetz“ sollen nun die Dekarbonisierung der Wärmenetze ermöglichen. Ein entsprechendes Gesetz soll auch helfen, die lokal verfügbaren erneuerbaren Energiequellen und Abwärmepotenziale zu erschließen. Das ist im derzeitigen Unterstützungsrahmen oft nicht wirtschaftlich möglich.

Der Vorschlag für die Verbesserung des gesetzlichen Rahmens wurde vom ifeu, dem Hamburg Institut und der GEF Ingenieur AG im Rahmen einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes entwickelt. Ziel des Erneuerbare-Wärme-Infrastrukturgesetzes ist es, die strukturelle Überlegenheit fossiler Fernwärme im aktuellen Unterstützungsrahmen zu überwinden und die Dekarbonisierung der Wärmenetze bis 2045 zu ermöglichen. Die Eckpunkte für das Infrastrukturgesetz für erneuerbare Wärme sehen vor:

  • Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) soll gesetzlich garantiert werden. Diese Förderung stellt die wichtigste Säule für die schnelle Dekarbonisierung der Fernwärme dar. Der Zuschlag auf fossilen KWK-Strom im KWK-Gesetz erschwert aktuell die wirtschaftliche Einbindung von erneuerbaren Energien. Die Wirtschaftlichkeit von erneuerbarer Wärme muss zeitnah verbessert werden.
  • Eine verpflichtende Einführung der kommunalen Wärmeplanung: Eine solche Planung stellt sicher, dass bei der dezentralen Erzeugung der lokale Flächenbedarf berücksichtigt und konkretisiert wird. Die räumliche und strategische Planung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 soll durch die Kommunen erstellt werden. So werden planerische Herausforderungen identifiziert und überwunden.
  • Verbindliche Zwischenschritte, mit denen die Wärmenetzbetreiber die Klimaneutralität ihrer Netze bis 2045 erreichen. Sie sollen als Fahrpläne zur Dekarbonisierung veröffentlicht werden. Bisher fehlende übergeordnete und verbindliche Ziele erschweren die Dekarbonisierung. Ein EWG steigert die Verbindlichkeit der Planungen.
  • Das enorme Potenzial zur Dekarbonisierung der Fernwärme schon heute anzuerkennen. Bislang erfolgt die Bewertung der Fernwärme auf Basis von Primärenergiefaktoren, die dieses Potenzial nicht abbilden. Hier können produktspezifische Kennzahlen helfen. Außerdem sind methodische Anpassungen nötig, die das Ungleichgewicht bei der energetischen Bewertung von fossiler KWK-Wärme und Wärmepumpen ausgleichen.
  • Neuen Techniken zum Durchbruch verhelfen. Dazu zählen etwa eine Planungsbeschleunigung für Großspeicher und Großwärmepumpen, eine Pflicht zur Nutzung von Abwärme und die Möglichkeit Umweltwärme etwa in Trinkwasser zu nutzen.

Die Studie „Dekarbonisierung von Energieinfrastrukturen – Entwicklung eines Unterstützungsrahmens am Beispiel von Wärmenetzen“ im Auftrag des Umweltbundesamtes wird unter der Leitung des ifeu – Institut für Umwelt- und Energieforschung Heidelberg mit dem Hamburg Institut, der GEF Ingenieur AG und dem AGFW erstellt und soll bis Ende des Jahres veröffentlicht werden.

Quelle: ifeu / Hamburg Institut / GEF Ingenieur AG / Delia Roscher

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