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System für Grünstromvermarktung könnte Lösung bringen

Mieterstrom rechnet sich immer noch

Mieter in Regensburg sollen bald vom Mieterstrom profitieren. © Michael Kroll

Die Direktversorgung von Mieter mit Strom aus KWK-Anlagen und Solarstrom-Anlagen rechnet sich auch nach der EEG-Novelle noch, aber die Betreiber schauen sich die Projekte genauer an.

Mieterstrom aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung und PV-Anlagen rechnet sich auch nach der EEG-Novelle noch. Urbana, ein Energiedienstleister aus Hamburg, führt nicht nur ein bereits angelaufenes Projekt in Berlin-Spandau weiter, sondern hat auch zwei weitere Deals in der Pipeline. Die Düsseldorfer Naturstrom hat sogar taufrisch einen Vertrag für ein Mieterstromprojekt mit der Nabau in Regensburg unterzeichnet. Aus Sicht des Hamburger Anbieters Lichtblick, der ein laufendes Projekt in Berlin-Hellersdorf hat, wird die Zahl der Objekte, in denen sich die Modelle rechnen aber kleiner.

Die Projekte sind nach wie vor nicht einfach: "Durch die EEG-Novelle gibt es erhebliche Hürden, Direktlieferung an Mieter wird schlechter gestellt als der Eigenverbrauch privater Hausbesitzer", erklärt Tim Loppe vom Düsseldorfer Ökostromexperten Naturstrom. Der Gesetzgeber hätte die Novelle nutzen können, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, argumentiert Loppe. Stattdessen wurde das so genannte solare Grünstromprivileg gekippt. Das hat bei Direktlieferung den Strom um immerhin zwei Cent verbilligt. Auch Verbraucherschützer hatten sich gegen die Benachteiligung der Mieter bei der Direktnutzung von Strom ausgesprochen.

"Der Eigenverbrauch macht etwa 40 Prozent des Strombezuges aus – die restlichen 60 Prozent kommen aus dem Netz", rechnet Ralph Kampwirth von Lichtblick vor. Für den Netzstrom fiel schon immer die volle EEG-Umlage an. Für die 40 Prozent Eigenverbrauch steigt die Umlage nun um 2 Cent. Umgerechnet auf den Gesamtverbrauch steigt die Kostenbelastung um 0,8 Cent pro Kilowattstunde. "Diese Mehrkosten werden wir vorläufig aber nicht an unsere Kunden im Großprojekt Gelbes Viertel in Berlin Hellersdorf weitergeben. Der Tarif von derzeit 24,75 Cent pro Kilowattstunde bleibt also auch über den 1.8.2014 hinaus stabil." 400 Kunden hat Lichtblick dort nach eigenen Angaben unter Vertrag.

Für Naturstrom-Sprecher Loppe ist aber ebenso wie für Kampwirth aber klar, dass man in Zukunft stärker auf Projekte fokussiert, "die eine Solarstrom-affine Kundschaft adressieren". So auch in dem Projekt, das jetzt anläuft. Eine Eigentümergemeinschaft in Regensburg, die 35 Wohnungen in einem Mehrgenerationen-Wohnprojekt erstellt legt bei der Konzeption Wert darauf, dass Erneuerbare Energien genutzt werden und heizt mit Solarthermie und einer mit Solarstrom betriebenen Wärmepumpe.

Dazu passt es, den Strom vom eigenen Dach zu nutzen, gebündelt mit grünem Strom, wenn der nicht reicht. Versorger ist eine Energiegenossenschaft, Naturstrom ist Meßdienstleister und kümmert sich um die Abwicklung und Abrechnung. Voraussetzung für die Reantabilität sei zudem, dass sich möglichst viele bis alle Mieter oder Besitzer beteiligen, so Loppe. In Regensburg ist das einfacher zu erreichen als bei Bestandswohnungen, da Eigentümer und Mieter erst noch einziehen und den Versorger nicht wechseln müssen.

100 Mieter in der Nähe von Heidelberg können noch auf Basis des alten EEG bereits seit Mai 2014 Strom von einer Solaranlage auf ihrem Dach über Naturstrom beziehen. Der Preis liegt unter dem Kilowattpreis des örtlichen Standardversorgers. 20 Kunden habe man bereits gewinnen können, so Loppe gegenüber EnBauSa.de.

Kampwirth verweist auch darauf, dass das neue EEG in einer Zusatzklausel die Möglichkeit eröffnet, dass das Bundeswirtschaftsministerium per Verordnung neue Direktvermarktungsmodelle für EEG-Strom einführt. Die SPD-Fraktion habe bereits angekündigt, dass sie sich für ein Mieterstrom-Modell einsetzen werde, so Kampwirth. "Mieterstrom bleibt im Blick" überschrieb der baupolitische Sprecher der SPD Michael Groß eine entsprechende Pressemitteilung. In einem Brief von Hubertus Heil, Fraktionschef der SPD und Wolfgang Tiefensee und Dirk Becker als Experten der Fraktion für Wirtschaft und Energie, der EnBauSa.de vorliegt, liest sich das etwas zurückhaltender: Man habe "die Hoffnung, dass über die Grünstromverordnung auch Mieterstrommodelle mit berücksichtigt werden können", schreiben die drei an ihre Fraktion.

Einige Projekte sind im Moment in der Umsetzung. Am 1. Mai 2014 war in Berlin Start des Projekts mit der Berliner Gewobag in Spandau, "nun sind wir in der Implementierung", erklärt Thomas Ahlborn, Marketingchef der Urbana gegenüber EnBauSa.de. Dass EEG-Umlage für den Strom bezahlt werden müsse, der direkt aus dem Keller an die Mieter geht, tangiere das Projekt nicht. "Unser Geschäftsmodell hat ohnehin nicht auf der Vermeidung der EEG-Umlage beruht", so Ahlborn.

Mieterinnen und Mietern, in deren Wohnumfeld sich ein Blockheizkraftwerk (BHKW) befindet, bietet die Gewobag über Urbana den dort erzeugten Strom an. Man gehe wärmegeführt an das Projekt heran und könne zusätzlich günstigen Strom anbieten, so Ahlborn. Entscheidend für die Laufzeiten des Blockheizkraftwerks ist also der Wärmebedarf, den die Liegenschaften abnehmen wollen. Etwas mehr als 1.400 Mieterinnen und Mieter kommen theoretisch als Kunden in frage, knapp 10 Prozent haben nach den ersten Monaten bereits einen Vertrag unterschrieben. Die Konditionen sollen dabei besser sein als die des örtlichen Grundversorgers. Damit hätte die Wohnungsbaugesellschaft ein Plus für ihre Mieter erzielt.

Weitere Wohnungsunternehmen bieten teilweise ihren Mietern Strom an, der mit KWK-Anlagen erzeugt wird oder vom Hausdach kommt. Bislang konnten diese Wohnungsunternehmen vermeiden, EEG-Umlage zu bezahlen, wenn die Mieter einer speziellen Gesellschaft beigetreten sind, die für die Stromerzeugung zuständig war. Das funktioniert mit dem neuen EEG nicht mehr, da bei größeren Anlagen auch bei Eigenverbrauch EEG-Umlage fällig ist. von Pia Grund-Ludwig

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