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Naturstrom stellt Projekt in Berlin vor

Mieterstrom kämpft noch mit Bürokratie

Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries und Tim Meyer von Naturstrom vor der Anlage. © Ehlerding

 

Erst 100 Mieterstromprojekte gibt es zurzeit in Deutschland, schätzt der Ökostromanbieter Naturstrom. Mit dem neuen Mieterstromgesetz, das im Juni verabschiedet wurde, könnten es bald mehr werden. Eines steht in Berlin kurz vor der Fertigstellung.

Auf dem Dach des Hauses mit 68 Wohnungen in Friedrichshain wird zurzeit eine Mieterstromanlage mit einer Leistung von 85 Kilowatt peak des Herstellers IBC installiert. Wechselrichter von SMA wandeln den Gleichstrom aus der Dachanlage in Wechselstrom um. 30 bis 35 Prozent des Bedarfs der Mieter soll die Anlage decken können. Strom vom Dach fließt aber nicht nur in die Wohnungen. Auch die 32 Pkw-Stellplätze in der Tiefgarage werden angeschlossen. Jeder von ihnen bekommt einen Ladepunkt für die Elektromobilität.

Mit dem Mieterstromgesetz hatte die große Koalition kurz vor der Wahl noch ein wichtiges Vorhaben für die Energiewende umgesetzt. "Unser Ziel ist, dass mehr erneuerbare Energien dort produziert werden, wo die Menschen wohnen", sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) bei der Besichtigung des Projekts.

Das Gesetz war von Branchenverbänden allerdings stark kritisiert worden. Sie hätten es am liebsten gesehen, wenn Mieterstrom dem Eigenverbrauch kleiner Erzeuger gleich gestellt und von der EEG-Umlage ausgenommen worden wäre. Das war politisch aber nicht durchsetzbar. Denn je mehr Ausnahmen es gibt, desto instabiler könnte das ganze System der Energiewendefinanzierung werden.

"Das Gesetz ist ein Impuls für mehr Zubau"

Deshalb wurde stattdessen ein Mieterstromzuschlag eingeführt, der von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaikzubau insgesamt abhängt. Bei der Anlage in Friedrichshain beträgt die Förderung 2,5 Cent pro Kilowattstunde. Drei Viertel davon kommen den Mietern zugute, ein Viertel geht an Naturstrom. Speicher gibt es nicht. Was die Mietern nicht verbrauchen, wird ins Stromnetz eingespeist und vergütet.

Das Potenzial für Mieterstrom wird generell als gut eingeschätzt: 3,8 Millionen Haushalte könnten laut einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums Solarstrom vom eigenen Dach beziehen. Eine Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag der Grünen Bundestagsfraktion hält sogar fünf Millionen versorgte Wohnungen für möglich.

"Die Zahl der Mieterstromprojekte wird mit dem neuen Gesetz nicht unbedingt explosionsartig ansteigen", meint Tim Meyer, Vorstand bei Naturstrom. "Aber es ist ein Impuls für mehr Zubau und ein wichtiges Signal für die Branche, dass endlich mal wieder etwas passiert." Bei mehr als 500 Megawatt Zubau pro Jahr hat der Gesetzgeber jedoch einen Deckel eingebaut. "Das ist nicht unbedingt viel im Vergleich zu dem, was wir für den Klimaschutz dringend bräuchten", sagt Tim Meyer.

"Einen richtigen Move wird es nur geben, wenn auch die kommunalen Energieversorger mitmachen", meint Donald Kühne vom Bauträger ProB. Er nennt sich selbst einen Überzeugungstäter, weshalb das Haus ja auch im KfW-Standard 40 erbaut worden sei. Es verbraucht also nur 40 Prozent der Energie, die ein Haus benötigt, das nach der aktuellen Energieeinsparverordnung gebaut wurde.

Hoher Aufwand für 90-Prozent-Regel

Nach der Wahl will sich Wirtschaftsministerin Zypries dafür einsetzen, dass das Gewerbesteuerproblem der Wohnungswirtschaft beim Mieterstrom behoben wird. Das sagte sie bei der Besichtigung zu. Wohnungsunternehmen sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit. Haben sie über die Mieten hinaus andere Einnahmen, "infiziert" dies auch ihre Gewerbesteuerbefreiung, die dann wegfällt. Bisher müssen sich Wohnungsunternehmen deshalb Partner für ihre Mieterstromprojekte suchen. "Wenn die Gewerbesteuerbefreiung trotz Einnahmen aus Mietstromprojekten bestehen bleiben könnte, gäbe es eine Schnittstelle weniger und die Projekte wären einfacher zu realisieren", sagte Tim Meyer

Er wünscht sich außerdem eine Vereinfachung für den Nachweis, dass die Mieter für Mieterstrom nicht mehr als 90 Prozent des Grundversorgungstarifs zahlen müssen. Grundversorger heißen so, weil sie jeden Kunden annehmen müssen. Dafür sind die Grundversorgungstarife oft, aber nicht immer, teurer als die anderer Anbieter. "Der Nachweis ist für jeden Mieter einzeln zu führen und muss von den Netzbetreibern überprüft werden, denn sie zahlen die Fördermittel aus. Das sind sehr aufwendige Prozesse", kritisiert Meyer. An Orten mit niedrigen Grundversorgertarifen habe Naturstrom deshalb sogar schon Projekte ohne de neue Förderung gemacht.

Genehmigung aus Brüssel gilt als sicher

Die Wirtschaftsministerin begründete die Regelung mit der notwendigen Kontrolle, die es bei den eingesetzten Fördermitteln geben müsse. Sie will die Anregung von Tim Meyer aber mitnehmen. Noch ist übrigens die Genehmigung des Gesetzes durch die Europäische Kommission nicht erteilt. Sie hat immer ein Wort mitzureden, wenn es um mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch Subventionen geht. Es hätten aber schon vor Verabschiedung des Gesetzes Gespräche stattgefunden, sagte Zypries. Sie rechnet fest damit, dass es grünes Licht aus Brüssel bekommt. Von Susanne Ehlerding

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