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Unternehmen schlägt fünf Maßnahmen vor

Steuerrisiken behindern Mieterstrom

Mieterstrom ist noch immer die Ausnahme. © Naturstrom

Trotz des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom wurden bislang weniger als 10 Megawatt Solaranlagen auf Wohnhäusern gebaut. Mieterstrom-Anbieter Solarimo schlägt fünf Maßnahmen vor, um das ändern.

In der Praxis erschweren gesetzliche und bürokratische Regelungen die Umsetzung von solaren Mieterstromprojekten anstatt sie zu fördern.

Für Immobilienunternehmen und Genossenschaften sind Solaranlagen heute immer noch mit steuerlichen Risiken verbunden. Während der Betrieb von klimaschädlichen Ölheizungen steuerlich unschädlich ist, kann der Betrieb von Solaranlagen zu einer potentiellen Falle werden. Das Gewerbe- und das Körperschaftsteuergesetz müssen angepasst werden damit Solaranlagen mit Heizungen gleichgesetzt werden. Denn wie um 1950 der Betrieb von zentralen Öl-Heizungen normal wurde, muss in Zukunft der Betrieb von Solaranlagen normal werden. Für viele lokale Netzbetreiber sind Mieterstromanlagen derzeit noch Neuland. Aus diesem Grund, und auch weil lokale Solarstromerzeuger manchmal in direkter Konkurrenz zum Netzbetreiber stehen, verzögert sich der Anschluss derzeit unnötigerweise oft um mehr als sechs Monate. Für ländliche Solaranlagen wurde dieses Problem bereits vor 15 Jahren gelöst.

Mieterstrom anbieten, bedeutet Stromerzeuger mit allen entsprechenden Pflichten zu werden. Dies ist für viele kleinere und mittlere Genossenschaften administrativunmöglich. Ein solches Unternehmen muss die Möglichkeit haben, flexibel mit einem entsprechenden Dienstleister zu kooperieren.

Große Anlagen auf dem Land werden aus nachvollziehbaren Gründen derzeit zusammengefasst, um eine künstliche Aufspaltung auf mehrere Anlagen auf einem einzigen Grundstück zu vermeiden. Für die Stadt ist dies nicht praktikabel, da jede einzelne Anlage auf einem Gebäude auch entsprechenden Aufwand mit sich bringt. Künstliche Zusammenfassungen auf der Basis von Grundstücksgrenzen stehen Investitionen in Solaranlagen in der Stadt unnötig im Weg.

Das Mieterstromgesetz hatte diese Gleichbehandlung von Mietern und Immobilienbesitzern ursprünglich zum Ziel. Aber bereits zum Jahresende 2019 wird die Förderhöhe für Mieterstrom auf unter 1ct/kWh sinken. Hier ist eine Anpassung erforderlich, um den Nachteil von Mietern gegenüber Eigenheimbesitzern auszugleichen. Quelle: Solarimo / pgl

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