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DEN: Komplizierte Prozesse behindern Mieterstrom

Mieter in die Pflicht nehmen

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach für Mieterstrom zu betreiben bedeutet für künftige Anlagenbetreiber derzeit komplexe Prozesse zu durchlaufen. © Naturstrom

Das Konzept des Mieterstroms trägt derzeit nicht zur Energiewende bei. Das liegt an den komplizierten Prozessen, gesetzlichen Regularien, Steuergesetzen, technischen Möglichkeiten und Netzbetreibern, bemängelt das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN).

Ein Mieterstromprojekt zu realisieren, zu betreiben und unter Einhaltung aller Regularien richtig abzurechnen sieht das Netzwerk derzeit als ausgesprochen ambitioniert an. Schon vor der Installation muss der künftige Anlagenbetreiber zeit- und kostenintensiv recherchieren. Das sei bei den geltenden staatlichen Vorgaben ohne Einbindung von Sachverständigen kaum zu bewältigen. Im laufenden Betrieb ist der Verwaltungsaufwand für eine Mieterstromanlage immens. Hinzu kommen wirtschaftliche Unwägbarkeiten, wie zum Beispiel die Strompreisentwicklung des zuzukaufenden Stroms und die Menge des selbst produzierten Stroms, der an die Mieter verkauft werden kann, resümiert das Netzwerk.

Die Praxis zeige, dass auch das aktuelle Mieterstromgesetz, das den Mieterstrombetreibern nach heutigem Stand noch etwa 1,3 Cent je Kilowattstunde an Mieterstromzuschlag beschert, keinen Anreiz für eine Mieterstromanlage schaffe. Dass die Akzeptanz der Eigenstromversorgung durch PV Strom (Eigentümer ist gleichzeitig der Stromnutzer) schon längst gegeben ist, zeigen aber unstrittig die zahlreichen PV-Anlagen auf vom Eigentümer genutzten Gebäuden, heißt es von Seites des DEN.

Kleine Vermieter tragen hohes Risiko

Die durch die Gesetzgebung größtenteils hausgemachte Komplexität des Mieterstroms versperre das große Potenzial, das durch das Mieterstromkonzept als Gewinn für Umwelt, Mieter und Vermieter erschlossen werden könnte und den kleinen Vermieter stärker treffe. Diese würden ein besonders großes Risiko tragen. Für den Mieterstrom besteht eine freie Anbieterwahl für den Mieter und somit für den Anlagenbetreiber eine nicht beeinflussbare Größe in der wirtschaftlichen Kalkulation. Mit jeder Wohneinheit, die den Mieterstrom nicht bezieht, wird die Anlage unrentabler, im Extremfall speist der Betreiber 100 Prozent des erzeugten Stroms ins Netz ein. Spätestens damit wäre die Mieterstromanlage aktuell ein Zuschussgeschäft seitens des Vermieters, skizziert das DEN.

Das Netzwerk fordert daher, den Prozess zu vereinfachen. So müssten die Mieter verpflichtet werden, Mieterstrom abzunehmen, wenn dieser unter dem Preis der örtlichen Energieversorgers liegt. Außerdem müsse eine zentrale Koordinierungsstelle für alle gesetzlichen Meldepflichten rund um die Mieterstromanlage eingerichtet werden. Quelle: DEN / al

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