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Manche Programme laufen nur bis Ende 2019

Länderförderung macht Batteriespeicher attraktiv

Länder fördern Batteriespeicher. © Sonnen

Einige Bundesländer bieten Zuschüsse beim Kauf von PV-Batterien an. In der Regel müssen Verbraucher schnell sein, häufig ist die Zahl der Speicher, für die es Geld gibt, begrenzt. Einige Programme laufen außerdem nur noch bis Jahresende.

Bayern hat vor kurzem im Rahmen seines 10.000-Speicher-Programms Batteriespeicher förderfähig gemacht. In Baden-Württemberg gab es Geld, die Mittel sind aber schon vergeben. Eine Neuauflage sei nicht geplant, so ein Sprecher des Umweltministeriums.

In Thüringen gibt es Geld sowohl für PV-Anlagen als auch für Batteriespeicher. Das Programm läuft derzeit noch bis Ende 2019. Für Photovoltaikanlagen ist ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent möglich. Für Bürgerenergiegenossenschaften, Vereine, gemeinnützige Gesellschaften und gemeinnützige Stiftungen gibt es sogar einen Bonus von bis zu 40 Prozent für Photovoltaikanlagen und bis zu 50 Prozent für Photovoltaikanlagen in Kombination mit Energiespeichern.

Für reine Speicherlösungen beträgt der Zuschuss ebenfalls bis zu 30 Prozent, für Bürgerenergiegenossenschaften. Vereine, gemeinnützige Gesellschaften und gemeinnützige Stiftungen können sich bis zu 40 Prozent sichern. Besonders atraktiv ist die Förderung von Investitionen in Mieterstrom mit bis zu 80 Prozent. Allerdings sind die rechtlichen Hürden hier immer noch hoch. Der maximal mögliche Zuschuss je Vorhaben beträgt 100.000 Euro, wird weniger als 1.000 Euro investiert, gibt es kein Geld.

Thüringen fördert Eigenverbrauch von PV

Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Das Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden. Geld für Batteriespeicher gibt es nur, wenn für die Batterien eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von mindestens acht Jahren vorliegt. PV wird nur gefördert, wenn die Energie zu 100 Prozent selbst zverbraucht wird. Bei alleiniger Förderung eines Energiespeichersystems sind mindestens 60 Prozent der erzeugten Energie aus der Photovoltaikanlage selbst zu verbrauchen. Bei Mieterstrommodellen sollte der Mieterstrompreis den günstigsten Strompreis des örtlichen Grundversorgers um mindestens 1 Cent je Kilowattstunde (brutto) unterschreiten.

In Nordrhein-Westfalen gibt es Zuschüsse zu Batteriespeichern für Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen. Gefördert werden Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage. Bedingungen ist eine Einspeisebegrenzung von 50 Prozent am Netzeinspeisepunkt, es darf keine Finanzierung aus anderen Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen. Die Förderhöhe für einen Speicher in Verbindung mit PV-Anlage mit bis zu 30 kWp liegt bei einer Summe von  10 Prozent der Investitonen, bei einem Speicher in Verbindung mit PV-Anlage mit mehr als 30 kWp gibt es maximal 50 Prozent Förderung. Insgesamt darf die Fördersumme 75.000 Euro nicht überschreiten. Anträge müssen bis 22. November 2019 vorliegen.

In Sachsen gibt es Geld für Ladesäulen

Das Land Sachsen fördert Batteriespeicher für Eigentümer, Pächter, Mieter, Privathaushalte und Unternehmen. Förderfähig sind Stromspeicher, Nachrüstungen zusätzlicher Speicherkapazität zu bereits existierenden Stromspeichern und Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die Förderhöhe liegt bei einem Sockelbetrag von 1000 Euro plus 200 Euro je kWh nutzbarer Kapazität bis maximal 40.000 Euro. 400 Euro gibt es pro AC Ladepunkt für ein E-Fahrzeug, 1500 Euro pro DC Ladepunkt für ein E-Fahrzeug. Es darf keine keine Finanzierung aus anderen Förderprogrammen erfolgen. Notwendig ist eine Einspeisebegrenzung von 50 Prozent am Netzeinspeisepunkt und eine Speicherkapazität von mindestens 2kWh. Die Ladestationen (AC) E-Fahrzeug benötigen mindestens 4kW Leistung, Ladestationen (DC) E-Fahrzeug mindestens 10kW Leistung. pgl

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