Die Nachfrage nach Ladepunkten für Elektroautos an Wohngebäuden steigt weiter an. Mehr als 525.000 Anträge zur Förderung privater Ladestationen gingen bis Ende Juni 2021 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein. Damit war die Grenze des Fördervolumens schnell erschöpft. Mitte Juli wurden nun vom Bund erneut 300 Millionen Euro Förderung freigegeben: Unterstützt wird die Anschaffung und Installation von Wallboxen im privaten Bereich mit einer Leistung von bis zu 11kW. Pro Ladepunkt gibt es einen Zuschuss von 900 Euro.
Ist die Finanzierung geklärt, bleibt noch die Frage: Was muss beachtet werden bei der Errichtung von Ladeeinrichtungen im privaten Umfeld? In der Broschüre „Elektromobilität – Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden“ werden von den technischen Anforderungen, dem normengerechten Anschluss von Elektroinstallationen, über die Kommunikation bzw. die Steuerung von Ladeeinrichtungen bis hin zur eichrechtkonformen Abrechnung von Ladevorgängen aufgeführt. Hinweise auf das aktuelle Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das neu verabschiedete GEIG sind enthalten. Speziell zur vorbereitenden Ladeinfrastruktur in Bezug auf das neue Gesetz gibt es eine weitere Broschüre „Vorbereitende Maßnahmen in Wohngebäuden“.
Printexemplare der Broschüre „Elektromobilität – Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden“ sind im HEA-Shop erhältlich.
Über die HEA:
Die HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist der Marktpartnerverbund der Energiewirtschaft. Mitglieder sind Energieversorger, Unternehmen der Geräteindustrie, die Spitzenverbände der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW, der Elektro- und Elektronikindustrie ZVEI, der Elektro- und Sanitärfachhandwerke ZVEH und ZVSHK sowie des Fachgroßhandels VEG und DGH.
Quelle: HEA / Delia Roscher