Die Solarstromförderung kann ab 1. Juli um 3 bis 15 Prozent zusätzlich gekürzt werden. Die Förderanpassung greift aber nur, wenn der Zubau an Fotovoltaik-Leistung in diesem Jahr entsprechend hoch ausfällt. Diese Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die von der Solarbranche mitgetragen wird, hat der Bundestag endgültig beschlossen.
"Diese Regelung hält Klima- und Verbraucherinteressen im Einklang", erklärte Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). "Die vorgezogene, zubauabhängige Anpassung der Solarförderung wird dazu beitragen, dass sich der deutsche Fotovoltaik-Markt auf einen jährlichen Zubau von 3 bis 5 Gigawatt einpendeln wird und damit die Umlage für Solarstrom auf rund 2 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden kann.
Anlage | =<30kW | 30-100kW | >100-1000kW |
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auf/an Gebäuden oder einer Lärmschutzwand | 28,74 ct/kWh | 27,34 ct/kWh | 25,87 ct/kWh |
Eigenverbrauch anteilig bis 30% | 12,36 ct/kWh | 10,96 ct/kWh | 09,49 ct/kWh |
Eigenverbrauch anteilig über 30% | 16,74 ct/kWh | 15,34 ct/kWh | 13,87 ct/kW |
Die neue Regelung sieht eine schrittweise und am Marktzuwachs orientierte Reduzierung der Solarstromförderung vor. Dadurch wird eine langfristige Begrenzung der EEG-Umlage zur Markteinführung der Solarstromtechnologie auf rund 2 Cent je Kilowattstunde ermöglicht. Damit macht die Solarstromumlage gleichbleibend etwa 8 Prozent vom Verbraucherstrompreis aus.
Der Anteil von Solarenergie an der Stromerzeugung in Deutschland soll von rund 3 Prozent in diesem Jahr auf rund 10 Prozent im Jahr 2020 gesteigert werden. Berechnungsgrundlage für die mögliche Förderkürzung ist die Entwicklung der Nachfrage nach Fotovoltaik-Anlagen von März bis Mai. Auf Basis dieses Zeitraums wird die Entwicklung für das Gesamtjahr prognostiziert. Im Falle eines sehr starken Marktes wird ein Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli vorgezogen. Wenn die Prognose einen Zubau von weniger als 3,5 GWp für 2011 erwarten lässt, erfolgt die Anpassung der Fördersätze erst zum Jahresanfang 2012. Die jüngste Förderänderung findet im Rahmen des Europaanpassungsgesetzes Erneuerbare Energie (EAG EE) statt und wird voraussichtlich am 18. März den Bundesrat passieren.
Zehn renommierte Wissenschaftler/innen unterschiedlicher Institute haben sich in einem Appell zur Rettung des EEG für eine dynamische Anpassung der Vergütungen für Fotovoltaik und eine Deckelung des Ausbaus der Fotovoltaik auf 3,5 Gigawatt pro Jahr ausgesprochen. Insbesondere bei der Fotovoltaik sei durch technischen Fortschritt und Mengeneffekte eine Kostendegression sowie eine Akzeptanz bei Investoren erreicht worden, die so nicht vorausgesehen worden sei, so die Wissenschaftler.
Die Reduzierung der Modulpreise habe zu einer rasanten Marktentwicklung geführt, die selbst 2009 im Leitszenario Erneuerbare Energien noch unterschätzt wurde. Es geht von 23.000 Megawatt installierter Leistung für 2020 aus. Allein 2010 werden aber wohl mehr als 6.500 Megawatt installiert werden. "Ein zu schneller Zubau der Fotovoltaik zusammen mit den Mitnahmeeffekten birgt jetzt die Gefahr, dass die EEG-Umlage deutlich zu schnell steigt", warnten die Forscher. pgl