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Pläne bleiben in wesentlichen Punkten unverändert

Koalition legt neuen Entwurf zur Einspeisevergütung vor

Koalition ändert Pläne für die Vergütung des Eigenverbrauchs von Solarstrom. Bild: BSW

Einen neuen Entwurf zur Einspeisevergütung haben die Koalitionsfraktionen vorgelegt. Er sieht eine Absenkung der Einspeisevergütung für Dachflächen um 16 Prozent und einen Ausschluss von Ackerflächen vor.

In die Debatte um die Einspeisevergütung ist nach der Anhörung am Mittwoch dieser Woche Bewegung geraten. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einen Entwurf geeinigt, der in wesentlichen Punkten gegenüber den bisherigen Vorschlägen unverändert bleibt. So kommt es zu einer Absekung der Einspeisevergütung auf Dachflächen um 16 Prozent, Anlagen auf Ackerflächen sind weiterhin komplett aus der Vergütung ausgenommen. Beim Eigenverbrauch gab es Anpassungen, die Mitnahmeeffekte verringern sollen.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises "Infrastruktur und Umwelt" der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kauch, und der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Ruck gaben den Kompromissvorschlag in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. Ein zentrales Anliegen sei es, gleichzeitig die unnötig hohen Kosten der Förderung der Fotovoltaik und damit die Belastungen der Verbraucher zu reduzieren, so die Koalitionäre.

Es bleibt bei der Absenkung der Fördersätze zum 1. Juli. 2010. Die Fördersätze werden bei Dachanlagen um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen um 15 Prozent und bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen um 11 Prozent abgesenkt. Konversionsflächen sind auch verkehrliche und wohnungsbauliche Konversionsflächen.

Die Schwankungsmöglichkeiten für die Degression im Jahr 2011 werden verringert. Das soll den Herstellern und Anlagenbauern mehr Sicherheit bringen. Zum 1. Januar 2011 wird die Förderung um 9 Prozent abgesenkt. Überschreitet der Zubau im Beobachtungszeitraum 3500 MW, so steigt die Degression in vier 1000-MW-Schritten jeweils um 1 Prozentpunkt. Der bisherige Entwurf sah 2 Prozentpunkte vor. Unterschreitet der Zubau 2500 MW, so sinkt die Degression in drei 500-MW-Schritten jeweils um 1 Prozentpunkt  und nicht wie bislang vorgesehen um 2,5 Prozent.

Beim Eigenverbrauch von Solarstrom wird die maximale Anlagengröße nicht wie geplant auf 800 Kilowatt (KW), sondern nur auf 500 KW erhöht. Der ökonomische Vorteil von 8 Cent pro KWh gibt es nur für den Eigenverbrauch, der über 30 Prozent der Jahresstromproduktion einer Fotovoltaikanlage liegt. Damit ist Die Strommengen zwischen 0 und 30 Prozent werden wie bisher mit einem Vorteil von 3,6 Cent ausgestattet. Experten zufolge beträgt der Eigenverbrauch ohne zusätzliche Investitionen in intelligente Haustechnik durchschnittlich rund 20 Prozent der Produktion. Verschiedene Anbieter arbeiten an intelligenten Verbrauchssteuerungen, mit denen sich dieser Anteil auf 40 Prozent und mehr steigern lässt.

Der Vertrauensschutz für Freiflächenanlagen wird ausgeweitet. Anlagen, die zum Termin der 1. Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag, dem 25. März 2010 bereits einen Bebauungsplan vorweisen können, haben bis Ende 2010 Zeit, den Netzanschluss zu realisieren.

Da bei den Ackerflächen keine Einigung der Koalitionsfraktionen über eine Änderung erzielt werden konnte, bleibt es bei der Regelung des Gesetzentwurfes, dass diese für die Zukunft aus der Förderung ausgeschlossen werden. pgl

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