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Genehmigungsverfahren wurde vereinfacht

Kleinwindanlagen in NRW einfacher umzusetzen

In Nordrhein-Westfalen wurde die Genehmigung von Kleinwindanlagen vereinfacht. Interessenten sollten aber dennoch genau prüfen, ob die Anlagen rentabel und zuverlässig sind.

Wer in eine kleine Windenergieanlage im eigenen Garten oder auf dem Hausdach investieren will, soll das künftig erheblich schneller in die Tat umsetzen können. Die Kommunen sind angehalten, das Genehmigungsverfahren deutlich zu vereinfachen. Das schreibt der neue Wind­energieerlass der NRW-Landesregierung vor.

Bevor die private Wind­kraftanlage Fahrt aufnimmt, sollte auf jeden Fall erst bei der Kommune vor Ort nach den baulichen und rechtlichen Auflagen gefragt werden. Die Verbraucherzentrale des Landes rät, alle wichtigen Fragen vor der Anschaffung einer Windkraftanlage im Blick zu haben.

Der Wind ist der Schlüssel zum Erfolg. Bereits die dop­pelte Windgeschwindigkeit steigert den Energiegewinn um das Achtfache. Eine erste Orientierung über die Windverhältnisse am Standort bieten zum Beispiel die frei zugänglichen Windkarten des Deutschen Wetterdienstes. Außerdem ist es wichtig, die Anlage richtig zu platzieren. Der Wind muss den Rotor aus allen Richtungen erreichen können und benachbarte Hin­dernisse überragen.

Auch Windenergieanlagen im heimischen Garten arbei­ten nicht vollkommen geräuschlos. Wer eine bestimmte Anlage im Auge hat, sollte bei der Kommune klären, ob die Geräuschent­wicklung den Auflagen entspricht. Wichtig zu wissen: Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für eine Windkraftanlage muss eine rechnerische Vorhersage vorgelegt werden, welche Schallimmissio­nen zu erwarten sind.

Sinnvoll ist die Anschaffung, wenn der Großteil der erzeugten Energie in den eigenen Haushalt fließt, zum Beispiel um den Kühlschrank auf Trab zu halten. Ähnlich wie bei Fotovol­taikanlagen können Nutzer die überschüssige Energie ins öffentliche Netz einspeisen und erhalten dafür eine Vergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Die Vergütung orientiert sich allerdings an den großen Windenergieanlagen. Die relativ hohen Kosten für Anschaffung und Betrieb einer kleinen Anlage werden darin leider nicht berücksichtigt.

Als kleine Windenergieanlagen gelten solche bis 50 Me­ter Höhe. Für private Haus- und Grundstückseigentümer kommen Anlagen bis 30 Kilowatt (kW) Nennleistung in Frage. Erzeugt eine solche Anlage über 24 Stunden beispielsweise konstant zehn kW Strom, könnten damit einen Tag lang etwa 400 Energiesparlampen à 25 Watt zum Leuchten gebracht werden. Bei einer Leistung bis 30 kW kann der Betreiber auch den bestehenden Hausanschluss nut­zen. Zur­zeit sind überwiegend Anlagen bis zehn kW auf dem Markt. Unterschieden wird zwischen zwei Bauarten mit unterschiedlichen Eigenschaften - je nachdem, ob der Rotor hori­zontal oder vertikal ausgerichtet ist. Quelle: Verbraucherzentrale NRW / pgl

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