Ab 2011 wird in Italien die Förderung für Solarstrom in drei Stufen gesenkt. Das hat der "Rat aus Vertretern der italienischen Regionen und der Zentralregierung" jetzt bekanntgegeben. Die Änderungen treten zum 31. Dezember 2010 in Kraft. Das italienische Parlament hatte im Mai 2010 die landesweite Einführung vereinfachter Genehmigungsverfahren beschlossen, nun tritt die Gesetzesnovelle offiziell in Kraft.
"Standen bislang pauschale Senkungen in der Höhe von 30 Prozent im Raum, wird die Förderung nun deutlich differenzierter als erwartet angepasst", berichtet EuPD Research. Nach Angaben der Experten gibt es ab 2011 für Solarstrom aus Freiflächenanlagen mit einer Leistung von bis zu 5 Megawatt im ersten Jahresdrittel im Mittel um 9,3 Prozent weniger, Anlagen mit einer höheren Leistungsgröße erhalten künftig 14,2 Prozent weniger. Die Anpassungen für Aufdachanlagen liegen je nach Größe der Anlage zwischen 4,75 und 13,28 Prozent. Diese Tarife werden im Laufe des Jahres 2011 alle vier Monate stufenweise weiter abgesenkt.
Künftig gibt es nur noch eine zweiteilige Unterscheidung zwischen Aufdachanlagen und sonstigen Anlagen. Die Fördertarife für kleine Aufdachanlagen zwischen 1 und 3 kW liegen im ersten Jahresdrittel 2010 bei 0,402 Euro/kWh, Aufdachanlagen über 5.000 kW werden mit 0,333 Euro/kWh vergütet. Sonstige Anlagen erhalten in den ersten vier Monaten in der kleinsten Größenklasse 0,362 Euro/kWh und in der größten Klasse 0,297 Euro/kWh.
Die Anpassungen bei BIPV Anlagen sind moderat ausgefallen und werden einmalig für das gesamte Jahr festgesetzt. Hier werden Größenklassen zusammengefasst, die Degression fällt mit zwei Prozent geringer aus als bei anderen Anlagen.
Die Größe des Marktes wird für nicht integrierte Systeme vorerst auf 3000 MW, für in die Gebäudehülle integrierte Systeme auf 200 MW begrenzt. "Erfreulich ist, dass eine pauschale Senkung der Tarife vom Tisch ist und die Anpassungen sehr ausdifferenziert auf die einzelnen Marktsegmente zugeschnitten wurde", kommentiert Markus A.W. Hoehner, CEO des Marktforschungs- und Beratungshauses EuPD Research in Bonn. Mit dem Gesetz trage die Regierung in Italien der Verantwortung Rechnung, den Solarmarkt nachhaltig zu entwickeln. Durch die Deckelung auf 3.000 Megawatt plus 200 MW für gebäudeintegrierte Fotovoltaik und die Garantie der Tarife auf vorerst zwei Jahre lasse man genügend Handlungsspielraum um den Markt kontrolliert auszubauen. 117pgl