Die Vorteile der Balkonkraftwerke, die seit 2018 erlaubt sind, liegen auf der Hand: Bei ausreichend Sonnenschein kann der eigenproduzierte Strom direkt im eigenen Haushalt genutzt werden. Nur noch der zusätzlich benötigte Strom wird vom Netzbetreiber bezogen. „Diese Mini-Photovoltaikanlagen werden als Plug-and-play-Lösung für den Selbsteinbau angeboten“, erklärt Andreas Habermehl vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). „Für den sicheren Betrieb müssen jedoch zuerst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Wir empfehlen daher immer einen Elektro-Innungsfachbetrieb für die Installation zu beauftragen.“
Die Mini-Photovoltaikanlagen bestehen aus einem PV-Modul mit integriertem Wechselrichter und einer Anschlussleitung mit Stecker. „Da die kleinen Kraftwerke nicht wie normale Elektrogeräte Strom aus dem Netz beziehen, sondern Energie erzeugen, ist ein Anschluss an eine herkömmliche Haushaltssteckdose nicht zulässig“, erklärt Michael Conradi von der Initiative Elektro+. „Sonst kann es schnell zu einer Überlastung des Stromkreises kommen und im schlimmsten Fall ein Brand entstehen.“ Außerdem besteht das Risiko, einen elektrischen Schlag zu erleiden, wenn man mit den Kontakten von herkömmlichen Steckern in Berührung kommen würde. Für einen sicheren Betrieb muss die vorhandene Steckdosedaher von einem E-Handwerker gegen eine spezielle Energiesteckdose ausgetauscht werden. Das ist auch nachträglich mit wenig Aufwand möglich. Außerdem muss der Fachmann überprüfen, ob der Stromkreis für die Energieeinspeisung aus dem Solarmodul ausreichend dimensioniert und abgesichert ist.
Stromerzeugung richtig erfassen
Auch wenn der Strom von den kleinen PV-Systemen hauptsächlich im eigenen Haushalt verbraucht wird, ist es technisch möglich, überschüssige Energie in das öffentliche Netz einzuspeisen. Daher ist für den Betrieb die Installation eines Zweirichtungszählers notwendig. Ein normaler Zähler ist nicht ausreichend. „Wird der Strom ins öffentliche Netz eingespeist, würde ein herkömmlicher analoger Zähler rückwärtslaufen“, erläutert Andreas Habermehl. „Das wäre Betrug, da erbrachte Leistung vom Netzbetreiber damit unterschlagen wird.“ Den Austausch des alten Zählers gegen einen Zweirichtungszähler können Eigentümer gemeinsam mit Ihrem Elektrohandwerker direkt beim Netzbetreiber beantragen.
Balkonkraftwerke sind meldeplfichtig
Die kleinen Balkonkraftwerke fallen wie die großen PV-Anlagen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Daher sind auch die steckerfertigen PV-Systeme sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch beim zuständigen Netzbetreiber meldepflichtig. Wichtig: Mieter müssen vor der Installation einer Mini-Photovoltaikanlage die Erlaubnis ihres Vermieters einholen, da dieser für die Sicherheit der elektrischen Anlage verantwortlich ist. Ausführliche Beratung erhalten Interessierte beim Elektro-Innungsfachbetrieb. Quelle: Elektro+/sth