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Verbraucherzentrale NRW warnt vor überhastetem Kauf

Gute Planung trotz der Debatte um Einspeisevergütung

Vor der Installation von Solarmodulen sollten Verbraucher Preisvergleiche einholen. Bild: Solarworld

Die Verbraucherzentralen warnen vor einem überhasteten Kauf von Fotovoltaik-Anlagen. Man solle sich vergleichbare und detaillierte Angebote geben lassen.

 

Die Debatte um eine mögliche Reduzierung der Einspeisevergütung für Solarstrom sowie der Preisverfall bei Fotovoltaik-Modulen führen dazu, dass mehr Verbraucher sich mit der Frage auseinandersetzen ob sie jetzt noch schnell eine Solarstromanlage kaufen sollen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, nicht überhastet zu kaufen, sondern sorgfältig zu planen.

Wer noch von der derzeitigen Förderung profitieren wolle, der sollte keine überhastete Entscheidung treffen, sondern die Installation einer Fotovoltaik-Anlage umsichtig durchrechnen und planen, so die Experten. So verweisen sie darauf, dass die Höhe der Erträge nicht nur von der Einspeisevergütung, sondern auch von der Qualität und Langlebigkeit der installierten Anlage abhänge. "Interessenten sollten sich die Nennleistung möglichst für 20 Jahre vom Hersteller der Solaranlage garantieren lassen", sagt die Verbraucherzentrale. Einige Hersteller haben zum Jahresbeginn die <link solar-geothermie aktuelles artikel leistungsgarantie-fuer-fotovoltaik-erweitert-879.html>Leistungsgarantien ihrer Fotovoltaik-Module erweitert.

Die Experten raten auch, sich die Zeit zu nehmen für einen Preisvergleich für Fotovoltaik-Anlagen. Interessenten sollten Komplettangebote von mit der Materie vertrauten Installateuren einholen, raten die Fachleute aus NRW. Dabei empfehlen sie, sich einzelne Posten wie die Lieferung der Module, die Preise für Wechselrichter, oder Montagekosten en detail nennen zu lassen, um Preise wirklich vergleichen zu können. Zu einem solchen Angebot gehöre auch die Berechnung der Wirtschaftlichkeit inklusive der Kosten für Wartung und Versicherungen für eine Fotovoltaik-Anlage.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen vertritt die Auffassung, dass die Vergütung auch um 30 Prozent gesenkt werden darf. Fotovoltaik könnte deutlich günstiger angeboten werden, als das heute der Fall ist, sagen die Berliner. "Der Mechanismus funktioniert, weil bei der jetzigen Vergütung ein Anlagenbetreiber auch dann ein Geschäft macht, wenn seine Anlage zum Beispiel 3.300 Euro pro Kilowatt Peak kostet, es aber auch schon Anlagen am Markt gibt, die für 2.800 Euro pro Kilowatt Peak zu haben sind", sagt Peter Kafke, energiepolitischer Referent des Bundesverbands gegenüber EnBauSa.de.

Für das Raunen, dass es sich dabei um schlechte asiatische Anlagen handeln würde, gebe es keinerlei Belege: Die chinesischen Module hätten in aller Regel eine auch von unabhängigen Prüfern bestätigte hohe Qualität. "Wir gehen davon aus, dass die Preise insgesamt mit der sinkenden Vergütung nachgeben werden. Das bedeutet also, dass auch bei der geplanten Absenkung der Vergütung noch ein Geschäft zu machen ist", sagt Kafke weiter.

Die Berater aus Nordrhein-Westfalen raten außerdem, in einen geeichten Stromzähler zu investieren, der den Eigenverbrauch misst. Für selbst verbrauchten Strom ist die Einspeisevergütung höher. Die Verbraucherzentrale NRW bietet spezielle Beratungen zum Thema Solarstrom für 5 Euro in ihren örtlichen Beratungsstellen an. In einigen Städten wird auch vor Ort in den Häusern der Nutzerinnen und Nutzer beraten. Die 90-minütige Vor-Ort-Beratung kostet 60 Euro.

Die Reduzierung der Einspeisevergütung trifft aber nicht nur diejenigen Nutzerinnen und Nutzer, die erst jetzt über die Installation einer Fotovoltaikanlage nachdenken. Auch diejenigen, die auf Basis der bisherigen Einspeisevergütung kalkuliert und bereits Fotovoltaik-Anlagen bestellt, diese aber noch nicht angeschlossen haben, haben das Nachsehen. Ausschlaggebend für die Höhe der Einspeisevergütung ist der Termin, zu dem die Anlage ans Netz geht.

Wird die Einspeisevergütung wie vorgesehen schon zum 1. April reduziert, bekommen diese Kunden sehr viel weniger Geld als geplant. Das könne nicht sein, mahnte jetzt Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner. Wer bereits Aufträge erteilt habe, müsse Planungssicherheit haben, sagt sie. Sie tritt für eine Reduzierung erst zum 1. Juli ein. Das wolle sie auch im Bundesrat vertreten. pgl

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