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Diskriminierung europäischer Stromerzeuger ist unzulässig

Gutachten: "Solarstromförderung ist verfassungswidrig"

Die Solarstromförderung verstoße gegen die Verfassung, sagt ein Gutachten. © S. Thole

Ein Gutachten aus dem Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht der kommunalen Wirtschaft an der Humboldt-Universität bezeichnet das EEG als nicht verfassungskonform.

Trotz aller Reformen bestünden gravierende Mängel des EEG bezüglich Verfassungs- wie Europarechts bei der Formulierung sowie der Anwendung des Gesetzes. Auch die bisher angekündigten Eckpunkte der bevorstehenden EEG-Reform im Frühjahr 2016 lassen keine Änderungen des Zustands erwarten, moniert Professor Hans-Peter Schwintowski vom Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht der kommunalen Wirtschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Das EEG sei in seiner bestehenden Form ein "fortgesetzter Rechtsverstoß zu Lasten der Verbraucher", so Schwintowski. Es weise zahlreiche Mängel auf. Aufbau und Anwendung des EEG diskriminierten europäische Stromerzeuger, die zwar zahlen, aber für Ökostromproduktion nicht kassieren dürfen. Ausschließlich deutschen Ökostrom fördern zu wollen sei zwar politisch nachvollziehbar, aber ein unverhältnismäßiger, diskriminierender Verstoß gegen die Freiheit des Warenverkehrs im extra zu diesem Zweck geschaffenen Verbundnetz. Die von den Netzbetreibern eingezogene Umlage sei vom Wesen her eigentlich eine Steuer, die entsprechend von Unternehmen nicht eingezogen werden dürfte.

"Förderung bereits amortisierter PV-Anlagen ist unzulässig"

Als Steuer, die alle Stromkunden betrifft, dürfe die EEG-Umlage zudem keine Anlagen fördern, die sich bereits amortisiert haben und deren Produkte nicht zu normalen Marktpreisen verkauft werden können. "Die EEG-Umlage füllt nur die Taschen einzelner Produzenten und der Netzbetreiber, die die Milliarden innerhalb des Systems verwalten", sagt Schwintowski. Aus seiner Sicht ist es nur eine Frage der Zeit, bis das EEG in seiner aktuellen Form entweder vor europäischen Institutionen oder dem BVerfG scheitert. Jeder ausländische Ökostromproduzent und jeder deutsche Stromkunde hätte die Möglichkeit den Klageweg gegen das EEG an unterschiedlichen Stellen zu beschreiten. Schwintowski: "Bereits die EEG-Reform 2014 war ein nicht gelungener Versuch die Mängel des Gesetzes zu korrigieren um einem europäischen Vertragsverletzungsverfahren und einer Verurteilung vor dem EuGH zu entgehen. Die anstehende Novelle des EEG muss die zahlreichen Rechtsmängel des Gesetzes beseitigen und statt weiterer Detailkosmetik endlich zu einem angemessenen, rechtskonformen nationalen Fördersystem führen." Quelle: Humboldt Universität Berlin / pgl

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Kommentare (1)

  1. Großer, Gerd
    at 24.02.2016
    Professeor kann jeder werden, dazu muss man keinen akademischen Titel vorweisen. Das scheint auch für Herrn Schwintowski zu gelten. Liest man den ganzen Artikel sucht man vergeblich nach den Hinweisen auf die eklatante Ignoranz vieler Stadtwerke und der großen Erzeuger frühzeitig in das Geschäft einzusteigen. Man vermisst den Hinweis, dass die Umlageverteilung unter Auslassung der Großverbraucher alles Andere als legitim ist.
    Man vermisst den Hinweis, dass die Netzgebühren nur deshalb so eklatant hoch sind weil die Netzbetreiben ihrer Erhaltungs- und Sanierungspflicht nie nachgekommen sind und dafür satte Gewinne ausgeschüttet haben.
    Und übrigens, an allen verdient Herr Schäuble mit, der ist also gar nicht an einer Änderung interessiert. Lieber werden Gründe gesucht warum der Eigenverbrauch besteuert werden muss. Das ist das Gleiche wenn man für die Eignnutzung von Wohnraum eine zusätzliche Steuer zahlen soll, nur weil man sich den Vermieter einspart. Beim Autofahren wir es ja bald wohl so, dann zahlt man noch Maut nachdem schon die KfZ-Steuern zweckentfremdet genutzt wird.
    Zurück zu Schwintowski. Mit seinen Hinweisen auf die Benachteiligung ausländischer Erzeuger hat er wohl europarechtlich recht, aber da bleibt die Frage warum legt sich die EU da nicht einmal auf eine einzige Regelung fest und gibt wischiwaschi-Hinweise damit auch jeder seine eigene Regelung machen kann. Deshalb haben andere auch so viel Atomstrom. Und wer soll diese \"Entsorgungskosten\" tragen. Dann bitte hierfür keine Verallgemeinerung. Das würde die Franzosen sicher hart treffen. Aber die können sich dann an ihren Politikern schadlos halten.

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