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Betroffen sind etwa 70.000 Anlagen

Fotovoltaik-Einspeisemanagement: Übergangsfrist läuft ab

Auch kleinere Anlagen können unter die Nachrüstpflicht fallen. © Roto

Die Übergangsfrist für die Befreiung vom Einspeisemanagement für zahlreiche Fotovoltaikanlagen läuft in Kürze ab.

Die Übergangsfrist für die Befreiung vom Einspeisemanagement für zahlreiche Fotovoltaikanlagen läuft in Kürze ab. Darauf weist der Bundesverband Solarwirtschaft BSW-Solar hin. Betroffen sind Solarstromanlagen mit einer Leistung von mehr als 30 und bis maximal 100 Kilowatt, die in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Betrieb genommen worden sind. Das sind etwa 70.000 Anlagen. Bis spätestens 1. Januar 2014 müssen die Betreiber dieser Solarstromanlagen die gesetzlichen Anforderungen des Einspeisemanagements erfüllen.

"Von der Bestellung bis zum Einbau können leicht mehrere Wochen vergehen. Wenn die fristgerechte Umsetzung scheitert, wird die Einspeisevergütung auf Null reduziert", mahnt BSW-Solar Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig zum Handeln und weist darauf hin, dass auch vermeintlich kleinere Anlagen unter die Nachrüstpflicht fallen können. Dieser Fall tritt ein, wenn mehrere PV-Anlagen zu einer großen zusammengefasst werden. Das kann passieren, wenn sich mehrere Anlagen auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.

Die Nachrüstpflicht leitet sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab. Es sieht vor, dass die Anlagenbetreiber selbst zuständig sind für die Nachrüstung der PV-Anlagen und dementsprechend die Kosten tragen müssen. Welche Änderungen auf Betreiber von PV-Anlagen darüber hinaus zukommen und wie damit umzugehen ist, erläutert der BSW-Solar in einem praxisnahen Tagesseminar am 29. August in Frankfurt am Main. Quelle: BSW-Solar / sth

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