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Finanzministerium ändert Regelungen zur Abschreibung

Fotovoltaik auf und im Dach ist steuerlich gleich

Das Finanzamt behandelt integrierte und aufgeständerte Fotovoltaik künftig gleich. Bild: Systaic

Das Bundesfinanzministerium stellt aufgeständerte und in die Gebäudehülle integrierte Fotovoltaik-Anlagen künftig gleich.

Bislang werden gebäudeintegrierte Solarthermie- und Fotovoltaiksysteme steuerlich anders behandelt als aufgeständerte separate Anlagen. Systeme, die das Dach oder die Fassade ersetzen galten bislang als Teil der Gebäudehülle und waren über 30 Jahre abzuschreiben. Nun sind sie als bewegliche Wirtschaftsgüter und über 20 Jahre abschreibbar. Das erklärte Tobias Romeis, Sprecher des Bundesfinanzministeriums, gegenüber EnBauSa.

Es gebe einen entsprechenden Beschluss der Referatsleiter, sagte Romeis und betonte, dass damit die neue Regelung verbindlich sei. Ein Bundesland habe noch um Übergangsfristen gebeten. Die Änderung trete für neu gebaute Anlagen sofort in Kraft, erklärte Romeis weiter. Offen ist derzeit noch, ob auch bereits installierte Systeme von der neuen Regelung profitieren können, "da besteht noch Klärungsbedarf", meint Romeis.

Auswirkungen hat diese Änderung vor allem für Fotovoltaikanlagen. Deren Betreiber können sich als Kleinunternehmer anmelden und dachintegrierte Anlagen nun zügiger als bewegliches Wirtschaftsgut abschreiben. Die Hersteller von dachintegrierten Fotovoltaik-Systemen haben bislang mit den Kosten zu kämpfen, die Lösungen sind aufgrund der Integration teurer als gewöhnliche Dachdeckung. Dazu kamen noch die steuerlichen Nachteile.

Die Regelung sei aus Gründen der Gleichbehandlung auf jeden Fall begrüßenswert, kommentiert der Architekt und EnBauSa-Blogger Alfred Kerschberger. Aus architektonischer Sicht hätten aufgeständerte und integrierte Lösungen Vor- und Nachteile. Ziegeldächer seien toleranter gegen eindringendes Wasser, das würde wegen des Wasserführungsprinzips durch Überlappung gut abgeleitet.

Auch erfordere eine Aufständerung weniger Koordination und Schnittstellen. Die Integration sei dagegen eleganter, aber auch teurer. "Fast noch wichtiger als die Dachintegration wäre es aber, gegen die verunstaltenden Puzzles auf den Dächern anzugehen", sagt Kerschberger. Ihn stören die Flickenteppiche, die noch den letzten Quadratmeter über Gauben und Winkeln ausnutzen, um Fotovoltaik-Module unterzubringen. "Damit kann man auch architektonisch simple Häuser gestalterisch kaputtmachen", warnt er.

"Für uns bedeutet die neue steuerliche Regelung für die integrierten Fotovoltaik-Systeme einen großen Schub", freut sich Esther Staskiewicz, Leiterin Marketing bei der Roto Dach- und Solartechnologie. Roto stellt mit dem Sunroof eine Kombilösung aus Solarthermie, Fotovoltaik und Fenstern vor. Integrierte Lösungen gibt es auch von anderen, auch Schüco vereint auf dem Dach Solarthermie und Fotovoltaik-Bausteine. Systaic hat keine solarthermischen Elemente, stattdessen wird die Abwärme der Stromproduktion genutzt und über eine Wärmepumpe für den Heiz- und Warmwasserbedarf aufbereitet. Den Preis gibt das Unternehmen mit zirka 580 Euro pro Quadratmeter für die mit den fotovoltaischen Einheiten belegte Dachfläche an.

Dachspezialist Eternit tritt mit dem Fotovoltaik-System Solesia an. Es ist auf Dachkonstruktionen mit Dachsteinen und Wellplatten von Eternit abgestimmt. Panotron deckt Fotovoltaik und Solarthermie ab. Die Tonfalzziegel haben monokristalline Fotovoltaik-Module. Eine strategische Partnerschaft mit dem Wärmepumpenexperten KWT soll seit Anfang Juli 2010 den Vertrieb erleichtern. Wenn man nur die Fotovoltaik betrachte, liege das System bei zirka 500 Euro pro Quadaremter, sagt Panotron-Präsident Rudolf Gasser. Dazu kommen allerdings noch Kosten für Installation und Wechselrichter. 117pgl

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