Seit März 2017 wurden Solarstromspeicher von der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gefördert, Ende 2018 ist Schluss. Die Förderung kann von Betreibern einer PV-Anlage mit einer Leistung bis zu 30 kW, die nach dem 1.1.2013 errichtet wurde, beantragt werden. Förderfähig sind sowohl Batteriespeicher- als auch Energiemanagementsysteme zur Einhaltung der Einspeisebegrenzungen nach den Förderrichtlinien, die in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage genutzt werden sollen. Konkret heißt das, dass ein Speicher nur dann gefördert wird, wenn er sicherstellt, dass nie mehr als 50 Prozent des produzierten Solarstroms ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Ausserdem muss die Solaranlage muss mit einem Wechselrichter ausgestattet sein, auf den der Netzbetreiber per Fernzugriff kann. Des Weiteren wird die Offenlegung der verwendeten Schnittstellen und Protokolle des Batteriemanagementsystems (BMS) gefordert. Und schließlich muss der Betreiber die fachgerechte Installation durch geschulte Fachkräfte nachweisen und eine Herstellererklärung zur Einhaltung aller geforderten Rahmenbedingungen vorlegen.
In einem offenen Brief haben sich die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie und die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gewandt und verlangen eine Anschlussförderung. Künftig sollten Stromspeicher über das Bafa gefördert werden, so die Unterzeichner Jörg Sutter und Ralf Haselhuhn für die DGS und Volker Quaschning von der HTW Berlin.
Das BAFA sollte die Förderung für Stromspeicher in Wohngebäuden in einfacher Ausgestaltung fortsetzen. Zudem sollte es eine Basisförderung von 250 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität bis maximal 1500 Euro und eine Innovationsförderung von 1000 Euro pauschal bei einem netzdienlichen Speicherbetrieb geben.
In Baden-Württemberg gibt es weiter Geld für PV-Speicher. Förderfähig ist die Investition in einen stationären, netzdienlichen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen PV-Anlage. Es werden sowohl "Heimspeicher" in Verbindung mit einer PV-Anlage mit bis zu 30 Kilowatt Peak (kWp) Leistung als auch "Gewerbespeicher" in Verbindung mit einer PV-Anlage mit mehr als 30 kWp Leistung gefördert. Für jede PV-Anlage ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein System begrenzt. Es werden nur stationäre Batteriespeichersysteme in Baden-Württemberg gefördert. Sie sind mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Auch die PV-Anlage, die zusammen mit dem Batteriespeicher betrieben wird, muss in Baden-Württemberg errichtet werden. Die Höhe der Förderung sinkt. 2018 gibt es 300 Euro/kWh und mindestens 600 Euro, maximal 7.500 Euro. 2019 sind es 200 Euro/kWh, die minimale Förderhöhe liegt bei 400 Euro, die maximale bei 5000 Euro.
Darüber hinaus kann ein Bonus in Höhe von 250 Euro je Batteriespeicher gewährt werden, sofern der Speicher beziehungsweise das Energiemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie (Erzeugungs- und/oder Verbrauchsprognosen) verfügt. Die Anforderung der prognosebasierten Betriebsweise zur Inanspruchnahme des Bonus ist durch eine Händler- oder Herstellererklärung nachzuweisen. pgl