In der Studie "Mittelfristprognose zur Deutschland-weiten Stromabgabe an Letztverbraucher für die Kalenderjahre 2019 bis 2023" ermittelte das ISI, wieviel Strom von den Energieversorgern geliefert und von den sogenannten Letztverbrauchern benötigt wird. Diese Letztverbraucher teilen sich auf in Eigenversorger, stromkostenintensive Unternehmen und sonstige Verbraucher. Auf den von ihnen verbrauchten Strom werden die Kosten für die Refinanzierung der erneuerbaren Energien umgelegt. Diese Umlagezahlungen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Die Analysen ergaben einen rückläufigen Nettostrombedarf – dieser sinkt zwischen 2017 und 2019 unter anderem durch erhöhte Effizienz um 1,8 Terawattstunden (TWh). Anna-Lena Klingler, Projektleiterin am Fraunhofer ISI, nennt weitere Erkenntnisse der Studie: "Für 2019 prognostizieren wir einen leichten Anstieg der Eigenversorgung auf etwa 67 TWh, also um etwa 1,4 Prozent gegenüber 2017. Dieser Anstieg resultiert vor allem aus der Installation von Photovoltaikanlagen in privaten Haushalten. Die Eigenversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bleibt aufgrund der komplexen Gesetzgebung und der vergleichsweise geringen Förderung relativ konstant. Allerdings werden Bestandsanlagen zunehmend modernisiert und ersetzt: Im Jahr 2019 wird für 3,4 TWh des selbst erzeugten Stroms eine anteilige Umlage entrichtet, davon entfallen 2,5 TWh auf Strom aus KWK-Anlangen."
Das Fraunhofer ISI hat für seine Studie nicht nur den EEG-umlagepflichtigen Letztverbrauch analysiert, sondern auch die damit einhergehenden Zahlungsströme abgeschätzt. Die EEG-Umlage deckt die Differenz zwischen den Vergütungen für den aus erneuerbaren Quellen erzeugten Strom und den geringeren Erlösen durch den Verkauf des EEG-finanzierten Stroms an der Börse.
Die Umlage wird vor allem von den nicht-privilegierten Stromendverbrauchern getragen. Welche Stromkunden eine begrenzte EEG-Umlage zahlen müssen, ist in der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) und in den Regelungen zur dezentralen Eigenversorgung festgelegt. Vor allem stromkostenintensive Unternehmen zahlen nur eine reduzierte EEG-Umlage. Dieser privilegierte Letztverbrauch beläuft sich laut Analysen des Fraunhofer ISI im kommenden Jahr auf 114 TWh. Der nicht-privilegierte Letztverbrauch, für den die EEG-Umlage in voller Höhe zu entrichten ist, beträgt im kommenden Jahr voraussichtlich 344 TWh - eine Senkung um 2,8 TWh.
Anna-Lena Klingler erklärt diesen Rückgang mit einer Kombination aus sinkendem Strombedarf, steigender Eigenversorgung und relativ konstanter BesAR-Strommenge. Das Fraunhofer ISI hat seine Letztverbrauchs-Prognose differenziert nach den verschiedenen Privilegierungskategorien durchgeführt, um eine adäquate Berücksichtigung der unterschiedlich hohen EEG-Umlagesätze vornehmen zu können. Die Umlagezahlungen der Letztverbraucher (privilegiert und nicht-privilegiert) tragen zur Finanzierung der erneuerbaren Energien bei. Die Finanzierung verteilt sich etwa gleichmäßig auf die Nachfragesektoren Haushalte, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Industrie. Quelle: Fraunhofer ISI / pgl