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Bagatellgrenze beim Eigenverbrauch kommt nun wohl doch

EEG-Umlage kommt für viele Eigenverbraucher

Eigenverbrauch von PV-Strom wird mit Ausnahme von Kleinverbauchern mit 40 Prozent EEG-Umlage belastet.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat nach umfangreichen Änderungsanträgen aus den Koalitionsfraktionen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Entwurf. Die Fraktion Die Linke nahm an den Abstimmungen nicht teil. Ihre Abgeordneten hatten die Sitzung kurz nach Beginn verlassen.

Mit ihrem Änderungsantrag nahm die Koalition unter anderem eine Neuausrichtung der Eigenversorgung mit Strom aus Fotovoltaik vor. Künftig soll die EEG-Umlagepflicht für alle neuen Eigenversorger im Grundsatz 40 Prozent betragen. Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen werde hierdurch ein "einfaches, nicht-diskriminierendes und gleiches Regelungssystem für den Eigenverbrauch" eingeführt. Mittelständler wie Handelsunternehmen oder kleine Gewerbetreibende, die Strom vom eigenen Dach nutzen zahlen die Umlage, Großverbraucher von Strom zahlen die Umlage nur reduziert.

Der Einstieg in die Umlagepflicht soll gleitend erfolgen. Bis Ende 2015 soll eine EEG-Umlage von 30 Prozent gelten, die später ansteigt. Kleinanlagen bis 10 Kilowatt Leistung bleiben bis zu einer Strommengevon 10 Megawattstunden ausgenommen. Auch Bestandsanlagen werden zunächst nicht mit der Umlage belastet. 2017 soll diese Regelung aber überarbeitet werden. Mit Blick auf die Bedenken der EU-Kommission beschloss die Koalition: "diese Neuregelung muss mit dem Beihilferecht vereinbar sein." Der Einstieg in die Umlagepflicht soll jedoch gleitend erfolgen. Bis Ende 2015 soll eine EEG-Umlage von 30 Prozent gelten, die später ansteigt.

Kleine Fotovoltaik-Anlagen werden zur "Vermeidung eines unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwands" nicht einbezogen. Damit haben die Koalitionsfraktionen einer Forderung entsprochen, die unter anderem die Verbaucherzentralen erhoben haben. Auch Bestandsanlagen werden zunächst nicht mit der Umlage belastet, heißt es. Wirkliche Planungssicherheit bedeutet dies aber wohl nicht, 2017 soll die Regelung aber überarbeitet werden. Es bedeutet auch, dass es wohl nur Ausnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser, nicht aber für größere Anlagen auf Mietshäusern geben wird. Der Bundesverband Solarwirtschaft hat angekündigt, gegen die EEG-Novelle vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Beide Oppositionsfraktionen hatten die ihrer Ansicht nach zu späte Vorlage des Änderungsantrages kritisiert und erklärt, dass mit den kurzfristig eingebrachten Änderungen neue grundlegende Fragen der künftigen Förderung der erneuerbaren Energien betroffen seien, die bisher nicht Gegenstand der parlamentarischen Debatte gewesen seien. Daher beantragten die Oppositionsfraktionen in einem gemeinsamen Antrag die Durchführung einer weiteren öffentlichen Anhörung.

Die Planungen der Bundesregierung den Eigenverbrauch von PV-Anlagen generell ohne Größenklassenbeschränkung mit 40 Prozent der EEG-Umlage zu belasten, haben weitreichende Konsequenzen für die Wirtschaftlichkeit von Fotovoltaik-Speichersystemen, so Berechnungen von EuPD Research.

Eine Referenzanlage (Installationsdatum 1.8.2014) mit 5 kWp erreiche in Deutschland eine jährliche Stromerzeugung von 4.500 kWh. Würde diese Anlage mit einer Speicherlösung kombiniert, können in einem 4-Personenhaushalt etwa 60 Prozent des erzeugten Fotovoltaik-Stroms als Eigenverbrauch genutzt werden. 60 Prozent der Fotovoltaik-Erzeugung entsprechen 2.700 kWh, die nun mit 40 Prozent der EEG-Umlage von aktuell 6,24 Cent/ kWh belastet werden sollen.

Für den selbst erzeugten und verbrauchten PV-Strom eines Jahres muss der Referenzhaushalt 67,50 Euro abführen. Über die gesamte Nutzungsdauer von 20 Jahren summierten sich die Kosten der EEG-Belastung auf 1.338 Euro.

Bezogen auf die Wirtschaftlichkeit des PV-Speichersystems führe die Einführung der Belastung des Eigenverbrauches mit 40 Prozent der EEG-Umlage zu einer Verminderung der Rendite des betrachteten Referenzsystems von 1,6 Prozent auf 0,9 Prozent. Insgesamt wirke diese Eigenverbrauchsbelastung der bestehenden Förderung von Speichersystemen für PV-Anlagen entgegen. Quellen: HIB/ EuPD Research / pgl

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