Der Beschluss des novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) erhöht die Investitionssicherheit für die Stromerzeugung aus tiefer Geothermie. Geothermische Anlagen, die bis 2016 bergrechtlich genehmigt sind und vor 2021 in Betrieb gehen, bekommen längere Übergangsfristen und weiterhin eine feste Einspeisevergütung.
"Diese Regelung schafft Investitionssicherheit für aktuelle Projekte und Vorhaben, die in den nächsten zwei Jahren gestartet werden", sagt Erwin Knapek, der Präsident des GtV-Bundesverbandes Geothermie und Vorsitzender des Wirtschaftsforums Geothermie ist. Die Verlängerung der festen Vergütungssätze sei wichtig, da Planungs- und Bauzeiten von Geothermie-Anlagen vergleichsweise lang sind. "Die gründliche Vorerkundung des Erdreichs und die Projektplanung benötigen einfach eine gewisse Zeit", erklärt Knapek. Bis zu sieben Jahre fallen für langwierige Genehmigungsverfahren, Planung und Umsetzung an. "Vor Inbetriebnahme können Förderbedingungen im EEG mehrmals verändert werden. Das ist durch Projektbetreiber kaum zu kalkulieren und erschwert die Umsetzung." Quelle: GtV / pgl