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Die ersten Länder haben eigene Förderprogramme aufgelegt

Der Bund kommt beim Mieterstrom nicht voran

Energieversorger realisieren Mieterstrom-Projekte wie hier im Gelben Viertel in Berlin. © Lichtblick

Wer zur Miete wohnt, hat bei der Nutzung von Strom aus Erneuerbaren Energien das Nachsehen. Die einzige Chance ist Grünstrom vom Versorger. Die Nutzung von Strom vom Hausdach bleibt den meisten verwehrt, die rechtlichen und finanziellen Hürden sind hoch. Die Bundesregierung hat Mitte 2016 zugesagt das zu ändern, doch bislang regt sich nichts. 

Die Koalitionspartner hatten sich im Rahmen der EEG-Novelle auf Nachbesserungen beim Thema Mieterstrom geeinigt. Mieter sollten aus PV-Anlagen des Vermieters Strom vom Dach beziehen können, ohne dass dafür die volle EEG-Umlage fällig wird. Vorgesehen war, dass das Parlament das Bundeswirtschaftsministerium ermächtigen muss, eine entsprechende Verordnung für Mieterstrom zu erlassen. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatte dies 2016 als bloße "Beruhigungspille" bezeichnet. Seitdem hat sich nichts bewegt.

Bisher sind nur Eigentümer, die PV-Strom selbst verbrauchen, von den Umlagen auf Ökostrom teilweise oder ganz befreit. Laut der Neufassung des EEG müssen Photovoltaikanlagenbetreiber, die einen Teil des erzeugten Stroms selbst nutzen, seit Januar 2017 auf diesen selbst genutzten Strom 40 Prozent der jeweils geltenden EEG-Umlage entrichten. Allerdings gilt für private Eigenversorger weiterhin eine Ausnahmereglung, die sogenannte Bagatellgrenze. Kleinanlagen mit einer Leistung von maximal 10 Kilowatt müssen auch in Zukunft keine EEG-Umlage auf einen Verbrauch bis zu 10.000 Kilowattstunden selbst genutzten PV-Strom pro Jahr zahlen.

Eine ähnliche Regelung soll es für Vermieter und Mieter geben. Dabei könnte es dann auch um größere Dachanlagen gehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband schlägt vor, dass Mieterhaushalte, die Mieterstrom nutzen und weniger als 10.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, vollständig von der EEG-Umlage befreit werden. Damit würde Mieterstrom mit dem Eigenverbrauch von Hauseigentümern gleichgestellt.

Die Unternehmen der Wohnungswirtschaft fürchten nun, dass die Diskussion um den Mieterstrom im Wahlkampf versandet. Axel Gedaschko, Chef des GdW, hatte im Oktober 2016 einen Vorschlag für eine Ausgestaltung einer Mieterstromverordnung auf Grundlage der bestehenden Ermächtigung im aktuellen EEG vorgelegt.

Die im EEG derzeit vorgesehene Regelung zur Förderung von Mieterstrommodellen zielt auf eine Gleichstellung mit Eigenerzeugung ab. Größere Eigenerzeugungsanlagen erhalten eine Verringerung der EEG-Umlage um 60 Prozent. Bei aktuell 6,88 Cent pro Kilowattstunde sinkt diese um 4,13 Cent pro Kilowattstunde. Diese Förderhöhe sollte erst einmal umgesetzt werden, so der GdW.

Außerdem hat die Wohnungswirtschaft mit einem Steuerproblem zu tun: Machen die Unternehmen Umsatz mit Strom, müssen sie auch für Mieteinnahmen Gewerbesteuer bezahlen. Das lässt sich durch Betreibergesellschaften verhindern, ist aber aufwändig. Und die Einnahmen aus dem Strom sind häufig im Vergleich zum Hauptgeschäftsfeld so gering, dass die Unternehmen diesen Aufwand scheuen.

Einige Bundesländer warten nicht auf eine bundesweite Regelung. Sie können zwar weder steuerliche Fragen lösen noch die Bestimmungen zu EEG-Umlage ändern, aber sie haben Förderprogramme aufgelegt, die den Einstieg erleichtern.

Hessen hat begonnen und fördert seit Mitte 2016 die Umrüstung der Zählerkonzeptes, datenbankbasierte Abrechnungssysteme sowie weitere Kosten der Implementierung. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, insbesondere Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen und Energiedienstleister wie Stadtwerke, Contractoren und  Energiegenossenschaften. In Hessen sind Mieterstrommodelle auch für KWK-Anlagen förderfähig.

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit November 2016 Mittel aus Progres.NRW für PV-Mieterstrommodelle. Ziel ist es, Zähler- und Abrechnungssysteme zur Eigenstromversorgung im Mietwohnungsbau zu installieren und zu erproben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Kilowattstunde für Mieterinnen und Mieter um 1,5 Cent billiger angeboten werden muss, als der Grundtarif des örtlichen Versorgers. Maximal beträgt der Zuschuss je Vorhaben 30.000 Euro.

Thüringen hat das Programm Solar.invest aufgelegt, in dem speziell Mieterstrom und Batteriespeicher im Fokus sind. Eine explizite Einschränkung der Mieterstrom-Modelle auf PV gibt es nicht. Für Investitionen in Mieterstrommodelle gibt es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der Kosten, der Maximalbetrag liegt bei 10.000 Euro. von Pia Grund-Ludwig

 

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