Newsletteranmeldung:

Verband warnt vor Behinderung der Erneuerbaren Energien

C02-Speicher könnten Geothermie ausbremsen

Klimagas aus Kohlekraftwerken soll unter der Erde verschwinden. Foto: Peter Schaffrath

Diese Woche ist das Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid im Bundestag gescheitert. Ein Entwurf, der mit Umweltministerium, Wirtschaftsministerium und Kanzleramt abgestimmt war lag vor, fand aber keine Zustimmung in den Fraktionen der Regierungskoalition. Es war das wichtigste noch ausstehende Gesetzesvorhaben vor den Bundestagswahlen.

Das Gesetz ist die Voraussetzung dafür, dass neue Verfahren zur Abscheidung und Speicherung des Klimakillers CO2 aus den Abgasen von Kohlekraftwerken getestet und zur Marktreife gebracht werden können. Die Betreiber von Kohlekraftwerken wie EON und Vattenfall wollen das Klimagas abscheiden und es in unterirdische Hohlräume pumpen. Dort muss es für lange Zeit sicher gelagert werden.

Vorangetrieben wurde das Gesetz von Umweltminister Gabriel. Auch Vattenfall-Chef Lars Josefsson hatte dafür plädiert. Die Technologie sei eine Schlüsseltechnologie zur CO2-freien Stromgewinnung, zitiert ihn die Süddeutsche Zeitung. Das Verfahren ist aber sowohl bei Umweltverbänden als auch bei den Verfechtern der Geothermie umstritten. Der Naturschutzbund Nabu hält die Sicherheitsstandards für ungenügend und Fragen der langfristigen Haftung für ungeklärt.

Der Bundesverband Geothermie wirft den Stromversorgern vor, nun trotz des Scheiterns des Gesetzes im Bundestags die umstrittene Technologie voranzutreiben, und zwar auf Kosten der Geothermie. Geothermie nutzt Erdwärme als Energiequelle. Als Beleg verweist der Bundesverband Geothermie darauf, dass E.ON Gas Storage beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie für zahlreiche Landkreise einen Antrag auf Aufsuchung von Sole gestellt hat.

Die Erkundung diene aber offensichtlich nicht der Versorgung mit Sole, sondern einer späteren Kohlendioxidablagerung, mutmaßt der Verband. Damit greife der Konzern einer gesetzlichen Regelung vor. In den Gebieten, für die die Erlaubnis zur Erkundung vorliege, könne dann keine Nutzung der geothermischen Tiefenwärme mehr vorgenommen werden. "Dieses Abstecken von Claims kann zu Gefahren führen", sagt Hartmut Gaßner, Präsident des Bundesverbands Geothermie. Geothermie, aber auch die Speicherung von Druckluft oder Wasser und damit die Nutzung erneuerbarer Energien werde hintangestellt, warnt Gaßner.

Ein Interessenkonflikt zwischen Speicherung des komprimierten CO2 und der Nutzung von Geothermie könnte dadurch entstehen, dass die unterirdischen Hohlräume, in die das Gas eingeleitet wird, gut gesichert sein müssen. Liegt darunter eine Schicht, deren Wärme geothermisch verwendet werden soll, müssten die Speicher durchquert werden. Ob das möglich ist, ist derzeit noch unklar.

"Was an den jeweiligen Standorten gemacht wird oder ob der Untergrund sogar für beides genutzt werden kann muss jeweils aktuell anhand der Rahmenbedingung entschieden werden", sagt Michael Kühn, Leiter des Zentrums für CO2-Speicherung am Geoforschungszentrum (GFZ) der Universität Potsdam. Das GFZ betreibt Pilotstandorte für CO2-Speicher und Geothermie und versucht, mögliche Nutzungskonflikte auszuloten. Bei übereinanderliegenden Speichern ergebe sich aus bergrechtlicher Sicht das juristische Problem, dass die Verantwortlichkeit nicht eindeutig abgegrenzt werden könne, sagt Kühn. "Technisch ist es jedenfalls möglich, die unterschiedlichen Stockwerke zu nutzen", ergänzt Ernst Huenes, Leiter des Internationalen Geothermiezentrums des GFZ. pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.