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Vermittlungsausschuss wird nicht angerufen

Bundesrat geht bei EEG nicht auf Konfrontation

Die EEG-Novelle wird wahrscheinlich vom Bundesrat durchgewinkt und tritt am 1. August 2014 in Kraft. Sie regelt unter anderem die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch neu.

Die Ausschüsse des Bundesrats haben sich dagegen ausgesprochen, bei der EEG-Novelle den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen. Der Verbraucherschutzausschuss kritisiert, dass Ausbau und Weiterentwicklung der Bioenergie aus seiner Sicht deutlich eingeschränkt werden. Das wäre die letzte Chance gewesen, noch Änderungen zu verankern. Zustimmungspflichtig ist die Novelle nicht. Wahrscheinlich wird sie nun am Freitag dieser Woche durchgewinkt und kann dann zum 1. August in Kraft treten.

Die Novelle sieht vor allem beim Eigenverbrauch Änderungen für neue Anlagen vor. Strom aus Anlagen, die vor dem Inkrafttreten des neuen EEG am 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, kann auch weiterhin selbst verbraucht werden, ohne dass die EEG-Umlage fällig wird.

Bei der Eigenversorgung aus neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen oder neuen hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen muss EEG-Umlage gezahlt werden. Der Umlagesatz beträgt bis Ende 2015 30 Prozent der vollen EEG-Umlage, im Kalenderjahr 2016 35 Prozent. Diese Prozentsätze gelten nur in diesen Jahren. Anlagen, die in diesen Jahren in Betrieb genommen werden und auch alle später in Betrieb genommenen Erneuerbare-Energien-Anlagen und hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen müssen ab 2017 eine reduzierte EEG-Umlage in Höhe von 40 Prozent zahlen.

Ausgenommen ist der Eigenverbrauch kleiner PV-Anlagen bis 10 Kilowatt Peak und einem Verbrauch von 10 Megawattstunden pro Jahr, also die typischen kleineren Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Keine Ausnahmen gibt es für Mieterstrom, das hatte bei der Wohnungswirtschaft und Verbraucherverbänden für Widerstand gesorgt.

Betreiber größerer Anlagen sollen zudem den Strom vermehrt selbst vermarkten. Ab 1. August 2014 gilt dies für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 500 Kilowatt, ab 1. Januar 2016 für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt. pgl

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