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Ziel von einer Million Fahrzeugen bis 2020 kaum zu erreichen

Bundesrat fordert bei E-Mobilen Vorrang für Carsharing

Elektrofahrzeuge werden mehrheitlich zuhause geladen. © Baumann

Der Bundesrat fordert, bei elektromobilen Carsharing-Modelle zu privilegieren, da diese besonders nutzerfreundlich sind.

Der Bundesrat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge kritisch. In seiner Stellungnahme vom 7. November 2014 macht er deutlich, dass das bisher formulierte Ziel, im Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen, mit den bislang vorgelegten Programmen kaum zu realisieren ist. Auch der hier vorliegende Gesetzentwurf scheine nicht in der Lage zu sein, in der Breite eine verstärkte Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu generieren.

Aus Sicht der Länder ist es zur Schadstoffreduzierung im Straßenverkehr zudem erforderlich, die Elektrifizierung des öffentlichen Personennahverkehrs verstärkt zu fördern. Auch seien Carsharing-Fahrzeuge zu privilegieren, die aufgrund ihrer hohen Nutzerfrequenz besonders umweltfreundlich sind.

Der Bundesrat macht auch darauf aufmerksam, dass insbesondere gewerbliche Fahrzeugflotten für die erste Phase der Markteinführung von Elektrofahrzeugen von strategischer Bedeutung sind. Er bittet die Bundesregierung daher, einen Fokus auf dieses Segment zu legen und kurzfristig Anreize zur Umstellung dieser Fahrzeugflotten zu erarbeiten. Die Länder betonen zudem, dass sie die vorgesehene Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit neuen Nummernschildern für unnötig aufwändig, teuer und nutzerunfreundlich halten. Eine einfache Kennzeichnung über eine farbige Plakette hinter der Windschutzscheibe sei vorzugswürdig.

Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Wochen mit den Anregungen des Bundesrates auseinandersetzen. Anschließend berät der Deutsche Bundestag darüber. Mit ihrem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, elektrisch betriebene Fahrzeuge stärker zu fördern. Die zuständigen Behörden der Länder erhalten die Möglichkeit, Vorteile für entsprechende – besonders gekennzeichnete – Fahrzeuge einzuführen. Hierzu zählen reservierte Parkplätze an Ladestationen, geringere Parkgebühren oder die Erlaubnis für Elektromobile, Bus- und Taxispuren zu nutzen. Quelle: Bundesrat / pgl

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