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Meldung durch Dritte nicht mehr möglich

Bundesnetzagentur ändert Meldeverfahren

Eine Fotovoltaikanlage muss bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. © MHH

Die Meldung von Fotovoltaikanlagen ist nur noch online möglich. Anlagenbetreiber müssen selbst tätig werden.

Die Anmeldung von Fotovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur ist ab sofort nur noch online über das Meldeportal der Agentur möglich. Dieses Meldeportal hatte die Agentur erst Anfang November 2010 als Ergänzung zur Meldung mit dem "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang in Betrieb genommen.

Bisher wurde die Meldung von Fotovoltaikanlagen den Betreibern oft von einem Dienstleister abgenommen, beispielsweise dem Unternehmen, das die Anlage errichtet hat. Dies ist nun nicht mehr möglich. Das PV-Meldeportal kann nur von den Anlagenbetreibern genutzt werden. Die Fachbetriebe können aber als Service mit den Anlagenbetreibern klären, welche konkreten Daten sie an die Bundesnetzagentur übermitteln müssen.

Ohne die Meldung bei der Bundesnetzagentur erhalten die Betreiber von Fotovoltaikanlagen keine Vergütung für den produzierten und ins Stromnetz eingespeisten Strom nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Die Anmeldung sollte spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme erfolgen. Anzugeben sind dabei der Standort und die neu installierte Nennleistung aller Module sowie der Tag der Inbetriebnahme.

Werden Anlagen, die nach dem alten Verfahren per Formular angemeldet wurden, geändert, muss auch diese Änderung gemeldet werden. Solche Änderungsmeldungen sind allerdings nicht über das PV-Meldeportal möglich. Sie können der Bundesnetzagentur unter Angabe der Registrierungsnummer per Brief, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden. sth

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