Newsletteranmeldung:

Solarwirtschaft fordert weitere Marktbremsen zu lösen

BSW legt Sieben-Punkte-Fahrplan vor

Der Deutsche Bundestag hat entschieden, den Solardeckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu streichen. Die Solar- und Speicherwirtschaft legt nun einen Sieben-Punkte-Fahrplan zur weiteren Solarisierung der Energieversorgung vor.

Um beim Ausbau weiter voran zu kommen müssen weitere Marktbarrieren noch in diesem Jahr abgebaut werden, empfiehlt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). „Die Solar- und Speicherbranche könnte damit deutlich kraftvoller dazu beitragen, dass die Klimaziele im Stromsektor erreicht werden und die Versorgungssicherheit kosteneffizient gewährleistet wird“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW, hinsichtlich des Fahrplans. Zugleich werde damit die Schaffung von mindestens 50.000 neuen Vollzeitjobs in der Energiebranche möglich.

An erster Stelle der Empfehlungen stehen eine Verdoppelung des Photovoltaik-Ausbautempos im Jahr 2021 und eine Verdreifachung der jährlich installierten PV-Leistung ab dem Jahr 2022. Die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung für das Jahr 2030 vorgesehenen solaren Kraftwerkskapazitäten müssten bereits Mitte der 20‘er Jahre errichtet sein. Nach einem mit Bonner Forschern vorgelegten Gutachten sei nur so eine Stromerzeugungslücke vermeidbar, die andernfalls infolge des Atom- und Kohleausstiegs bereits in drei Jahren aufreiße.

Damit Batteriespeicher ihre kurzfristige Pufferfunktion für die Energiewende im erforderlichen Umfang erfüllen können, müsse ihre Kapazität in den kommenden zehn Jahren gegenüber 2019 verzehnfacht werden, mahnt der BSW. Hinzu komme, dass die von der Bundesregierung jüngst vorgelegte Wasserstoffstrategie zwar einige gute Ansätze umfasse, bis 2030 aber nur einen Bruchteil der darüber hinaus notwendigen saisonalen Speicherkapazität schaffen könne. Gegen Ende des Jahrzehnts müsse bereits die vierfache Leistung an Wasserstoff-Elektrolyseuren vorliegen, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen, berechneten die Gutachter von EuPD Research.

Als vorrangige Marktbarrieren führte die Solarwirtschaft unter anderem die Belastung solarer Eigen- und Direktversorger mit der EEG-Umlage an, ungeeignete Rahmenbedingungen für die Errichtung von Solardächern der Megawattklasse auf großen Industriehallen und eine viel zu restriktive Standortkulisse für ebenerdig errichtete Solarparks.

Im Falle der Einführung angemessener CO2-Mindestpreise könne die Förderabhängigkeit der Photovoltaik in den kommenden Jahren beschleunigt werden. Der europäische Emissionshandel böte zu wenig Investitionsimpulse und bilde nur einen Bruchteil der Gesundheits- und Klimafolgenkosten fossiler Energieträger ab.

Weiterer gesetzlicher Reformbedarf besteht für den BSW, um den Weiterbetrieb tausender Solarstromanlagen zu ermöglichen, die bereits ab kommendem Jahr nach 20 Jahren Anlagenbetrieb aus der EEG-Förderung fallen. Dafür bedürfe es nach Auffassung des BSW keiner Anschlussförderung mehr, wohl aber die „Ermöglichung eines barriere- und diskriminierungsfreien Weiterbetriebs“. Quelle: BSW / al

 

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.