Newsletteranmeldung:

Tarife gelten für Anlagen bis fünf Megawatt

Briten führen zum April 2010 Einspeisevergütung ein

In Großbritannien gibt es ab April 2010 eine Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien. Die Regelung gilt rückwirkend auch für Anlagen aus 2009.

In Großbritannien gibt es ab sofort eine Einspeisevergütung für Solarstrom in Höhe von umgerechnet 47,4 Eurocent. Die Fördertarife für Anlagen bis zu einer Größe von 5 Megawatt sollen am 1. April 2010 eingeführt werden. Sie gelten für eine Laufzeit von über 25 Jahren. "Bisher hinkte der britische Solarmarkt hinter den europäischen Nachbarn hinterher – jetzt aber ergreift Großbritannien die Chance, einen Wandel in der Energiepolitik zu vollziehen und gleichzeitig das Branchenwachstum im Bereich Erneuerbare Energien anzustoßen", freut sich Peter Thiele, Executive Vice President Sharp Energy Solution Europe.

Waren in Großbritannien im letzten Jahr Solaranlagen mit einer Gesamtkapazität von lediglich fünf Megawatt neu installiert, könnte der Einspeisetarif laut IMS Research bereits im Jahr 2011 die Installation von zusätzlich 250 Megawatt bewirken. Die Branche erwartet durch das so genannte "Clean Energy Cashback"-Gesetz zusätzliche Investitionen und Arbeitsplätze.

Die Einspeisevergütung fördert neben anderen erneuerbaren Energien wie Biogas, Wind- und Wasserkraft vor allem die Fotovoltaik und gilt rückwirkend für alle Anlagen, die seit Juli 2009 in Betrieb sind. Dabei erhalten Betreiber von Solarstromanlagen auch dann Geld, wenn sie den Strom selbst verbrauchen. Berechnungen des Ministeriums zufolge können Endverbraucher mit der Einspeisevergütung zirka 900 britische Pfund im Jahr erwirtschaften und zusätzlich etwa 140 Pfund Energiekosten sparen. pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.