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4.000 Kunden an 65 Standorten

Berliner Energieagentur schließt neue Mieterstrom-Verträge

In Adlershof versorgt die Berliner Energieagentur die Bewohner mit Strom vom Dach. (Foto: BEA)

Die Berliner Energieagentur will die günstigeren Rahmenbedingungen nutzen, um ihr Mieterstromangebot auszuweiten.

Die Rahmenbedingungen für sogenannten "Mieterstrom" aus dezentralen Energieerzeugungsanlagen in und auf Gebäuden verbessern sich. Sowohl die von der EU notifizierte Neufassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) als auch eine Erweiterung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, führen zu faireren Wettbewerbsbedingungen. Auch soll es zukünftig attraktiver sein, Strom kurzfristig zwischenzuspeichern. Darauf weist die Berliner Energieagentur (BEA) anlässlich des Inkrafttretens eines Artikelgesetzes zu KWKG und EEG zum 1. Januar diesen Jahres hin.

Auf der Basis dieser verbesserten Gesetzeslage will die BEA ihre Position als Berlin- und deutschlandweit erfahrenster Anbieter von "Mieterstrom" aus dezentralen Energieerzeugungsanlagen weiter ausbauen. Im Vorjahr konnte das Energiedienstleistungsunternehmen mit 20 Eigentümern von Wohn- oder Dienstleistungsgebäuden in Berlin neue Lieferverträge über Wärme und/ oder Strom abschließen sowie bestehende Verträge verlängern. Zahlreiche Anlagen gingen noch vor Weihnachten in Betrieb, weitere folgen in den kommenden Monaten. Die Zahl der Wohnungs- und Gewerbemieter, die ihren Strom aus einem BHKW oder einer Photovoltaikanlage der BEA direkt beziehen stieg damit auf über 4.000 Kunden. Insgesamt bietet die BEA an 65 Standorten in Berlin dezentralen Mieterstrom unter dem Markennamen BEA Kiezstrom zum Bezug an.

Für BEA-Geschäftsführer Michael Geißler beweist diese positive Entwicklung, "dass dezentrale Energieerzeugung als Beitrag zur Energieeffizienz, zur Kostensenkung und zum Klimaschutz von der Immobilienwirtschaft erkannt und verstärkt auch umgesetzt wird." Er betonte: "Die BEA wird mit ihrer Investitionstätigkeit sowie ihrem Beratungs-Know-how weiterhin ein Treiber für die Energiewende in Berlin sein. Es ist gut, dass der Bundesgesetzgeber die Chancen der Dezentralität erkannt hat und Mieterstrom insbesondere in den Metropolen den Weg bereitet."

Wirtschaftliche Vorteile bei PV-basierten Mieterstrom

In dem neuen Artikelgesetz hat der Bundestag erstmals die Belieferung mit PV-basierten Mieterstrom dem Eigenverbrauch – zum Beispiel von Eigenheimbesitzern – grundsätzlich gleichgestellt. Dies soll in einer Verordnungsermächtigung umgesetzt werden. Der sogenannte Eigenverbrauch wird nicht mit der vollen EEG-Umlage in Höhe von 6,88 Cent/kWh belastet, sondern nur mit einer reduzierten Umlage von 40 Prozent. Dadurch entsteht eine Preisdifferenz beim Strompreis von rund 4 Cent/kWh, die an die Privat- oder Gewerbekunden teilweise weitergereicht werden kann beziehungsweise mehr Photovoltaikprojekte wirtschaftlich ermöglicht. Aktuell zahlen BEA-Kiezstrom-Kunden einen Arbeitspreis von 24,95 Cent/kWh und damit zirka 15 Prozent unter Grundversorgungstarif.

Neue Verträge hat die BEA sowohl mit Neu- und Bestandskunden wie den Wohnungsbaugenossenschaften dpf, Steglitzer Baugenossenschaft und Charlottenburger Baugenossenschaft abgeschlossen als auch verstärkt mit Wohneigentümergemeinschaften und Bauträgergruppen. Quelle: BEA / pgl

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